BRAK zum Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Aus den Beschlüssen der 5. Sitzung der 3. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer am 7. November 2005 in Berlin zum Thema Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz:

o) gewerblichen Rechtsschutz: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14h Nr. 1 bis 5. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.

Es wird folgender § 14 lit. h FAO eingeführt:
§ 14 h Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz
Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,

2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,

3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,

4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzes,

5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,

6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

GRUR Vortrag in Berlin

Im Rahmen einer GRUR Veranstaltung wird am Montag, dem 21. November 2005 Herr VRiBGH Prof. Dr. Eike Ullmann über “Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schutz der Marke in Rechtsbeschwerde und Revision” sprechen.

Der Vortrage finden im Deutschen Patent- und Markenamt, Technisches Informationszentrum Berlin, Gitschiner Str. 97, 10696 Berlin, Halle West statt.

Zum Programm

Betrug und Markenpiraterie = Haft- und Geldstrafe

270 Betrugsfälle und über 3000 Verstösse gegen das Markenrecht wurden einem Passauer Goldschied, der über eBay gefälschten Schmuck der Marke Joop vertrieben hatte, vor dem Amtsgericht Passau zu Last gelegt, berichtet MedienDENK.

Der Betrug wurde durch den Testkauf des Markeninhabers aufgedeckt.
Das Urteil: Ein Jahr und acht Monate Haftstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Zudem eine Zahlung von 10.000 Euro an gemeinnützige Vereine.

Auch mit dem Markeninhaber wird sich der Goldschmied noch einmal auseinandersetzen müssen. Hier geht es nach gerichtlicher Feststellung der Markenrechtsverletzungen noch um Schadensersatzansprüche.