Nikolaus Marken

Dem tagesaktuellen Thema Nikolaus Marken hat sich Markenbusiness bereits vor zwei Jahren angenommen.

Seitdem sind folgende Marken dazugekommen:

Nikolausverkauf
Nizzaklassen: 25, 03, 18, 35

Das Haus vom Nikolaus
Nizzaklassen: 30, 32-33, 43

Das Haus vom Nikolaus
Nizzaklassen: 32, 29-30, 33, 41

Nikolaushausbier
Nizzaklassen: 32, 30, 33

Nikolaushausglühwein
Nizzaklassen: 33, 29, 32

Das vom Nikolaus
Nizzaklassen: 29-30

NikolausLauf
Nizzaklassen: 41, 25, 35

St Nikolaus Quelle
Nizzaklasse: 32

ST NIKOLAUS Schwedenkräuter
Nizzaklassen: 32-33

ST NIKOLAUS Salbei
Nizzaklassen: 32-33

ST NIKOLAUS Artischocke
Nizzaklassen: 32-33

ST NIKOLAUS Magenbitter
Nizzaklassen: 32-33

ST NIKOLAUS Aloe Vera
Nizzaklassen: 32-33

ST NIKOLAUS Ginseng
Nizzaklassen: 32-33

NG Nikolaus Grill Das Original
Nizzaklassen: 43

Das Haus vom Nikolaus
Nizzaklassen: 43, 32-33

N Nikolauspflege Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen
Nizzaklassen: 41, 43-44

iPod mini – Streit um koreanische Kopie

Mac Essentials berichtet via Korea Times über den Konflikt zwischen Apple Korea und Iops.

Der fünftgrößte koreanische MP3-Hersteller Iops wird von Apple wegen Produktpiraterie unter juristischen Beschuß genommen, meldet die Korea Times. Die Iops-Modelle Jock und Z3 (Bild links) kopierten mit ihrem Design, ihren Farben, dem Screen-Layout und dem runden Kontrollknopf den iPod mini, so Apple in der Klageschrift.

Almdudler Entscheidung

Zur Entscheidung des EuG zur Beschwerde wegen der Ablehnung der Markenanmeldung der Almdudler Flasche berichtet Markenbusiness.

Angemeldet wurde die folgende Marke:

Almdudler – nur eine Limonade unter vielen, lautete hingegen das Flaschenform-Fazit der Richter. Ausreichende Unterscheidungskraft konnten sie jedenfalls nicht feststellen. Die durchsichtige Glasflasche sei eine für die Abfüllung von Limonaden gängige Form, „die gegenüber der üblichen Gestaltung keine Besonderheiten aufweist“, heißt es in dem Urteil. Die von Almdudler betonte Einmaligkeit des gemaserten oberen und unteren Flaschenhalses konnte die Richter ebenfalls nicht überzeugen. Das Merkmal werde nur von Nahem und nur nach eher aufmerksamer Prüfung wahrgenommen und errege nicht die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers, hieß es dazu. Die von Almdudler gegen die Entscheidung des HABM eingebrachte Klage wurde zurückgewiesen.