MarkenR Nr. 02/2006

INHALTSÜBERSICHT MarkenR Nr. 02/2006

AUFSÄTZE
Ernst AdWord-Werbung in Internet-Suchmaschinen als kennzeichen- und wettbewerbsrechtliches Problem
Bender Have a Break … Have a Praktiker – Teil 2

RECHTSPRECHUNG
EuGH PICASSO
BGH NORMA
OLG München Österreich.de
BPatG BIG LEXX
BPatG UNDERGROUND
BPatG Cotto.nina/cottonita
BPatG Zweifarbige Farbkombination Dunkelblau/Hellblau
öst. OGH catch-all
HABM Das Prinzip der Bequemlichkeit

ENTSCHEIDUNGSANALYSEN

OLG Hamburg LOTTO
OLG München EDUCA
EuG MOBILIX/OBELIX
EuG KINJI/KINNIE
EuG NICKY/NOKY
EuG Almdudler

Quelle: Wolters Kluwer

Streit um Champagner-Krapfen

Der Merkur-Online berichtet über den Streit um die Bezeichnung Champagner-Krapfen.

Dem “Comité Interprofessionel du Vin de Champagne” sind die Champagner-Krapfen des Münchner Bäcker Franz Höflinger ein Dorn im Auge. Dem Bäcker wurde eine einstweilige Verfügung angedroht, sollte er die Bezeichnung seines Gebäckes nicht ändern.

Der Erzeuger der Krapfen gibt sich jedoch kämpferisch und sieht sich im Recht, enthalten die Krapfen doch tatsächlich den französischen Schaumwein.

Gestraft sind die Träger berühmter Namen

Golem berichtet über den Webdesigner Paul Dell, der sich derzeit vor einem Pariser Gericht mit dem Computerhersteller Dell um die Domain dellwebsites.com streitet.

Im domainblog erläutert Daniel Dingeldey, warum Dell Inc. kein UDRP Verfahren um die Domain anstrengt, sondern ein ordentliches Gericht anruft.

Mit dem Schicksal durch die Nutzung des eigenen, natürlichen Namens in die Mühlen des Markenrechts zu geraten steht Dell allerdings nicht alleine da.

In Deutschland sprach der BGH dem Mineralölkonzern Shell die gleichnamige Domain shell.de zu, die sich zu diesem Zeitpunkt in Besitz von Andreas Shell befand.
Gerhard Holzmann musste sich wegen seiner Domain holzmann-bauberatung.de mit dem Baukonzern Philipp Holzmann AG streiten. Und in Frankreich verlor Milka Budimir die Domain milka.fr an den Markeninhaber Kraft Foods.