Markenbusiness berichtet über den Streit zwischen dem Einzelhandelskonzern Wal-Mart und dem Betreiber der Kampagne Walocaust.
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Diddy löst sein Markenproblem
SOHH berichtet, dass der als Diddy bekannte Rap-Musiker Sean Combs das markenrechtliche Problem mit seiner Parfumserie Unforgivable aus dem Weg geräumt hat.
Der Marke Unforgivable war vom US Patent & Trademark Office die Eintragung wegen der zu grossen Nähe zur Parfummarke Unforgiven verweigert worden.
Durch eine Vereinbarung mit dem Inhaber des älteren Schutzrechtes können jetzt beide Marken nebeneinander existieren.
Bundespatentgericht zur OASE DER LUST
Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des BPat (Az: 27 W (pat) 59/05) zur Markenanmeldung OASE DER LUST.
DPMA: Statistisches zu Marken und Patenten
Zur Meldung der Schutzrechteanmeldungen im Jahr 2005 hat das Deutsche Patent- und Markenamt einen mehrseitigen statistischen Überblick veröffentlicht.
Angaben für den Markenbereich sind u.A.:
– Anzahl der Anmeldungen
– Anzahl der Eintragungen
– Verhältnis Waren- zu Dienstleistungsmarken
– Anmeldungen aus dem Ausland
– Anzahl internationaler Schutzgesuch für Deutschland
Zusätzlich enthalten die Daten des DPMA umfangreiche Informationen zu Patenten z.B. die Verteilung von Patentanmeldungen nach Bundesländern.
Zum Dokument des DPMA im PDF-Format
BPat zur Marke GEORG-SIMON-OHM
§ 3 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 MarkenG
Leitsatz:
GEORG-SIMON-OHM
1. Die Namen bekannter historischer (verstorbener) Personen sind Teil des der Allgemeinheit zustehenden kulturellen Erbes und werden im allgemeinen nicht einem bestimmten Unternehmen und dessen Produkten oder Dienstleistungsangeboten zugeordnet. Ihnen fehlt daher in der Regel ein Mindestmaß an Unterscheidungskraft.
2. Eine andere Beurteilung ist für Dienstleistungen von Hochschulen angebracht, deren Zahl überschaubar ist und die bereits bisher vielfach aufgrund gesetzlicher Regelung oder kraft Tradition die Namen historischer Personen führen, die einen Bezug zu ihnen oder der betreffenden Stadt aufweisen.
3. GEORG-SIMON-OHM u. a. schutzfähig für Dienstleistungen der Erziehung und Ausbildung im Hochschulbereich, auch auf Gebieten der Technik und Naturwissenschaft, sowie für Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten.
Quelle: Bundespatentgericht
Fernsehtipp: Frontal21
Dienstag 14.03.2006 21:00 Uhr ZDF
Thema u.A.:
Die WM-Drücker aus Zürich – Deutschland im Griff der FIFA
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