BPat zur Akteneinsicht

24 W (pat) 166/04

MarkenG § 62 Abs. 1

Leitsatz: Akteneinsicht Markenanmeldung

1. § 62 Abs. 1 MarkenG regelt auch die Voraussetzungen der Einsicht in die Akten zurückgenommener und zurückgewiesener Markenanmeldungen.

2. Ein berechtigtes Interesse in die Einsicht der Akten einer zurückgenommenen Markenanmeldung liegt vor, wenn deren Priorität für eine Gemeinschafts-markenanmeldung in Anspruch genommen worden ist und der Antragsteller aus dieser Gemeinschaftsmarkenanmeldung abgemahnt worden ist.

Quelle: Bundespatentgericht

USA: Streit um “What`s Your Problem?”

Die New York Post berichtet über den Streit um die US-Marke “What`s Your Problem?”.
Die Moderatorin Carolyn Janet Arnold hat sich im April 2003 den Namen ihrer im Kabelfernsehen ausgestrahlten Fernsehsendung beim US Patent & Trademark Office unter der Registernummer 78235117 schützen lassen. Beansprucht wird die Dienstleistung “reality based tv show providing solutions to real people with real problems” in der Nizzaklasse 41.

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