Kloster Andechs bekommt Markenrechte zurück

Per Pressemitteilung informiert die Anwaltskanzlei Mengeler aus Aschaffenburg über die Entscheidung des Landgerichts München I im Streit um die Marke „DER ANDECHSER“ und die Unternehmenskennzeichnung „Kloster Andechs Gastronomie AG“.

Das Landgericht München I hat am 03.05.2006 entschieden, dass der klagenden Abtei St. Bonifaz, zu der auch das Kloster Andechs gehört, die Rechte an der Marke „DER ANDECHSER“ und an der Unternehmenskennzeichnung „Kloster Andechs Gastronomie AG“ alleine zustehen. Die Beklagte, die bis vor kurzem unter dieser Bezeichnung fir-mierte und im Franchise-System Restaurants unter dem Namen „DER ANDECHSER“ betreiben ließ, wurde zur Unterlassung und Leistung von Schadensersatz verurteilt. Gleichzeitig muss sie die Löschung der umstrittenen Marke und der Internet-Domains der-andechser.de und derandechser.de dulden.

.EU: Landrush 2 startet am 07. Juni

EURid hat den Termin für die zweite Landrush Periode bei der Registrierung von .EU Domains für den 07. Juni festgelegt.

Ab 11:00 Uhr können Domains, deren Sunrise-Anträge abgelaufen sind oder bereits abgelehnt wurden, registriert werden.
Die Liste aller Domänennamen, die ab dem 7. Juni wieder freigegeben werden, wird zwei Wochen im Voraus, also am 24. Mai, auf der Website von EURid veröffentlicht werden.

Durch diese Veröffentlichung der freigegeben Domänennamen gibt EURid jedem Interessenten die gleiche Chance, den gewünschten Domänennamen registrieren zu lassen.

Quelle: EURid

Marke WM 2006 – LG München regt Vergleich an

Die Tageszeitung DIE WELT berichtet über den ersten konkreten Fall, den ein deutsches Gericht nach der BGH-Entscheidung zu den FIFA Marken zu verhandeln hatte.

Die FIFA hatte einen bayrischen Kosmetikhersteller verklagt, der unter der Bezeichnung Body Sticks WM 2006 Körpermalfarben beworben hatte. Das zuständige Landgericht München I regte jetzt einen Vergleich an.