Trotz BHG Entscheidung: Marke WM 2006 erfolgreich durchgesetzt

Die Münchner Anwaltskanzlei LORENZ – SEIDLER – GOSSEL informiert per Pressemitteilung über die erfolgreiche Durchsetzung der Marke “WM 2006”.

Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2006 wonach der Marke “WM 2006” teilweise der Schutz in Deutschland versagt worden ist, hat LORENZ – SEIDLER – GOSSEL für die FIFA in den vergangenen Tagen vor drei unterschiedlichen Landgerichten die Rechte an der Marke “WM 2006” in vier Eilverfahren erfolgreich durchgesetzt.

Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist damit der Schutz der Marke “WM 2006” auch in Deutschland sichergestellt, da die deutschen Gerichte den Schutz durch die Gemeinschaftsmarke “WM 2006” zwingend zu beachten haben. Zudem hat das Anwaltsbüro LORENZ – SEIDLER – GOSSEL bei deutschen Gerichten durchgesetzt, daß “WM 2006” als sog. “besondere geschäftliche Bezeichnung” Schutz nach § 5 des Markengesetzes genießt, so daß es auf die Frage, ob das Deutsche Patent- und Markenamt “WM 2006” zu recht oder zu unrecht eingetragen hat, gar nicht ankommt. Allein hierüber hatte aber der Bundesgerichtshof am 27.04.2006 zu befinden.