Der aktuelle Newsletter 05/2006 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (18 Seiten im PDF-Format)
markenrechtliches Sammelsurium
Der aktuelle Newsletter 05/2006 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (18 Seiten im PDF-Format)
Markenbusiness berichtet über eine Verwechslung bei der BBC, die dazu führte, dass statt des eingeladenen Rechtsexperten ein Jobbewerber zum Thema Onlinerecht interviewt wurde.
Die schmal-längliche, halbrunde Form des «duplo»-Schokoladenriegels nimmt der Verbraucher durch seine langjährige und intensive Benutzung als Hinweis auf dessen Hersteller wahr. So lautet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, mit der einem Unterlassungsbegehren des Herstellers im einstweiligen Verfügungsverfahren stattgegeben wurde. Die Firma «Ferrero» wehrte sich somit erfolgreich gegen einen Konkurrenten, der einen Schokoladenriegel in ähnlicher Aufmachung angeboten hatte. Der zuständige Senat stellte fest, bei einem unmittelbaren Vergleich der beiden Produkte werde die Form des «duplo»-Riegels markenmäßig in verwechslungsfähiger Weise benutzt (Urteil vom 03.03.2006, Az.: 6 W 5/06).
Quelle: Beck
via ElbeBlawg
Die WIPO informiert über die individuellen Anmeldegebühren Vietnams bei Beanspruchung des Schutzes im Rahmen einer Internationalen Registrierung auf Grundlage des Madrider Protokolls (PMMA).
Anmeldegebühr für eine Nizzaklasse: 155.- CHF
Je weiterer Klasse: 122.- CHF
Verlängerungsgebühr für eine Nizzaklasse: 139.- CHF
Je weiterer Klasse: 122.- CHF
Quelle: WIPO
Die Marke WEST POINT steht im Mittelpunkt eines Streites zwischen der U.S. Military Academy und der Gruppe “West Point Graduates Against the War” (WPGAW).
West Point, die älteste und wohl bekannteste US Militär Akademie sieht durch die Verwendung des auch markenrechtlich geschützten Kennzeichen seine Rechte verletzt und hat die Anti-Kriegs Gruppierung abgemahnen lassen.
Die Marke WEST POINT genießt unter der Registernummer 2320987 Schutz für die Nizzaklassen 14, 16, 21, 24, 25, 28, 35 und 41.
Bei den Gründern der WPGAW handelt es sich um Absolventen der West Point Academy. Die Mitgliedschaft in der Gruppe steht allen Absolventen der US Military Academy, sowie deren Hinterbliebenen offen.
Nach Auskunft des Gründungsmitgliedes Jim Ryan wird die Gruppe der Abmahnung nicht Folge leisten und für ihr verfassungsmäßiges Recht an dem Namen kämpfen.
Quelle: The Raw Story
Markenbusiness berichtet über die möglichen Folgen des Trademark Dilution Revision Act (H.R. 683) für die Rechtssprechung in den USA.