Die World Intellectual Property Organization WIPO hat kürzlich das Ranking der weltweiten Designanmeldungen 2022 veröffentlicht.
Im entsprechenden Ranking der weltweiten Markenanmeldungen belegt Deutschland ebenfalls Platz 2.
markenrechtliches Sammelsurium
Die World Intellectual Property Organization WIPO hat kürzlich das Ranking der weltweiten Designanmeldungen 2022 veröffentlicht.
Im entsprechenden Ranking der weltweiten Markenanmeldungen belegt Deutschland ebenfalls Platz 2.
Die World Intellectual Property Organization WIPO hat kürzlich das Ranking der weltweiten Markenanmeldungen 2022 veröffentlicht.
Die Zahlen bilden die Anzahl der beanspruchten Klassen für Markenanmelder aus dem ansprechenden Land ab.
Der Ball ist rund – und sonst wird alles anders? Zur Europameisterschaft neugestaltet und um viele aktuelle Erfindungen erweitert: In der Onlinegalerie „Fußball und Technik“ zeigt das Deutsche Patent- und Markenamt, wie technische Innovationen den Fußball prägen – und gibt einen Ausblick auf manches, das vielleicht noch kommt.
Pressemitteilung DPMA
Sehenswerte Galerie zum Thema “Fußball und Technik”
In der Rechtssache T?343/23 weist das Europäische Gericht die Klage der Katjes Fassin GmbH & Co. KG gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO ab.
Katjes hatte die Wortmarke “ Beyond Chocolate” für
Süßwaren; Zuckerwaren; Bonbons; Schokolade; milchfreie Schokolade; Konfekt mit Schokoladengeschmack; Schokoladenimitate; Schokoladenersatzmittel; Schokoladenerzeugnisse; milchfreie Schokoladenerzeugnisse; Schokoladenriegel; milchfreie Schokoladenriegel; Schokoladenkuvertüre; Süßwaren auf Kakaobasis; Bonbons mit Kakao; Kakaoerzeugnisse; Nahrungsmittel auf Kakaobasis angemeldet.
Die Anmeldung wurde vom EUIPO wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Die daraufhin eingelegte Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer ebenfalls zurückgewiesen und die Entscheidung des EUIPO bestätigt.
Gegen diese Entscheidung klagte Katjes vor dem Europäischen Gericht, das die Entscheidungen des EUIPO und der Beschwerdekammer bestätigte und der Marke die Eintragungsfähigkeit versagt.
LTO berichtet über die Entscheidung des LG München zur geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) “Nürnberger Rostbratwurst”.
Informationen zu den Schutzrechten geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) findet man auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts.