MarkenR 06/2006

Inhaltsübersicht MarkenR Nr. 6 Juni 2006

Aufsätze
Schmidt: LET THERE BE SOUND
Felchner: Sei kein Frosch – Machen Marken mit eindeutigem Sinngehalt “apetito”?
v. Kapff: Anmerkungen eines Dritten aus der Praxis

Bücher
Schaper: Durchsetzung der Gemeinschaftsmarke
Kopf: Die Internetdomain in der Einzelzwangsvollstreckung und in der Insolvenz des Domaininhabers
Zahn: Die Herausgabe des Verletzergewinnes

Rechtsprechung
EuGH: VITAFRIUT
BGH: Rasierer mit drei Scherköpfen
BGH: Porsche Boxster
BGH: Porsche 911
BGH: SmartKey
OLH Hamburg: EVIAN/REVIAN`S
OLG Köln: Unberechtigter Dispute-Eintrag

Entscheidungsanalysen
OLG Köln: ecolab.de
HABM: Hilti-Koffer

Quelle: Wolters-Kluwer

UK und Indien unterzeichnen bilaterales Schutzabkommen

Großbritannien und Indien haben ein Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums unterzeichnet.

Das Abkommen soll die Durchsetzung von Schutzrechten sicherstellen und britischen Unternehmen damit einen zusätzlichen Anzeiz für Investitionen in Indien geben.
Zusätzlich zur Verbesserung bei der Verfolgung von schutzrechtlichen Verletzungshandlungen verfolgt das Abkommen auch einen edukativen Ansatz. Neben der Ausbildung von indischen Patentamtsmitarbeitern und verstärktem Lehrangeboten aus dem Bereich der gewerblichen Schutzrechte an Universitäten sind auch Maßnahmen zur Steigerung des allgemeinen Bewusstseins für geistiges Eigentum geplant.

Quelle: Times Online