Markenbusiness berichtet über die Entscheidung des LG Berlin (Az: 15 O 464/06) zur Benutzung der Marke Studio 54 in Berlin.
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Microsoft geht gegen Markenrechtsverletzungen durch Domains vor
Microsoft Inc. hat in den USA zwei Klagen gegen insgesamt vier US-Bürger eingereicht.
Der Redmonder Softwarekonzern wirft den Beklagten Domaingrabbing und die Registrierung von Tippfehlerdomains vor.
Der Besitz von über 400 verschiedenen Domains, die laut Klageschrift die Rechte Microsofts verletzen, wird den Beklagten zur Last gelegt.
Microsoft begründet die bei Gerichten in Utah und Kalifornien eingereichten Klagen mit der Verletzung des Anticybersquatting Consumer Protection Act (ACPA).
Quelle: Informationweek
warema.eu – deutsches Unternehmen gewinnt Domain
Markenbusiness berichtet über das erfolgreiche ADR Verfahren der Warema Renkhoff GmbH.
Neuer Trend: Markentatoo
Counterfeit Chic präsentiert: Markiert auch ohne Klamotte!
Baldessarini Doppelverkauf
Kaum hatte der ehemalige Hugo Boss Chef Werner Baldessarini die von ihm geschaffene und nach ihm benannte Marke Baldessarini von Hugo Boss erworben, wird der Weiterverkauf der Marke an den Herrenausstatter Ahlers bekannt.
Über die jeweiligen Kaufpreise wurde Stillschweigen vereinbart.
Quelle: Reuters
Standard & Poor`s vs. Standard & Poures
Ein Coffee Shop in South Dallas im US-Bundesstaat Texas ist dem Unternehmen Standard & Poor`s, Herausgeber des weltbekannten S&P 500 Aktienindex ein Dorn im Auge.
Unter dem Namen Standard & Pours Coffee & Stocks betreibt Pascale Hall, alleinerziehende Mutter zweier Kinder seit drei Jahren ihr Geschäft. Zu ihren Kunden zählen auch die Mitarbeiter der lokalen Standard & Poor`s Niederlassung.
Weil der verwechslungsfähige Name Integrität und Image der Marke Standard & Poor`s beschädigt habe, fordert die Konzenzentrale mit der nunmehr eingereichten Klage einen erheblichen Schadensersatz.
Quelle: Ledger-Enquirer