PIMP MY WHATEVER

Wo wir gerade bei MTV, Xzibit und pimpen sind…

Markenbusiness berichtet über Viacoms Kampf um die Rechte an PIMP MY…

Das Verb „to pimp“, das ursprünglich von „Pimp“ (deutsch: Zuhälter) stammt und so viel wie „Zuhälter sein“ meint, fand mit der Hip-Hop-Kultur Eingang ins Mainstream-Vokabular und wird heute vor allem im Sinne von „aufmotzen“ oder „aufstylen“ verwendet.

Aktuelles Markenhandbuch erschienen

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MarkenR 07/08 2006

Inhaltsübersicht MarkenR Nr. 7/8 Juli / August 2006

Aufsätze
Kurtz: Beschreibende und täuschende geografische Herkunftsangaben als absolute Eintragungshindernisse
Lehmann: Über die Wirkung von Unternehmenskennzeichen in komplexen Biermarken
Maaßen/Psczolla: Verletzung von Marken- und Namensrechten durch Einrichtung einer catch-all-Funktion
Schrader: Konsequenzen der Markenfähigkeit äußerer Gestaltungsformen
Bugdahl: Risiken und Nebenwirkungen bei Markennamen für Pharmaka

Bücher

Rechtsprechung
EuGH Storck (Form eines Bonbons)
EuGH Storck (Darstellung eines Bonbons)
EuGH SISSI ROSSI
BGH LOTTO m. Anm. Kazemi
BGH Rossi
BGH Seifenspender
BGH Erstattung von Patentanwaltskosten
OLG Nürnberg suess.de
LG Braunschweig m. Anm. Eichelberger Verwendung fremder Zeichen als AdWord
BPatG PORTLAND
BPatG Porträtfoto Marlene Dietrich
BPatG GEORG-SIMON-OHM
BPatG Samtrot/Silber

Entscheidungsanalysen

Quelle: Wolters-Kluwer

Die Post: Wieviel Unterschied macht ein Artikel?

Die Marke DIE POST (Registernummer: 30314185) bleibt im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen. Die Marke genießt mit Priorität vom 17.03.2003 Schutz in der Nizzaklasse 39.

Das DPMA entschied jetzt über einen Löschungsantrag des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK). Gegen des Beschluss des Amtes ist jetzt die Klage beim Bundespatentgericht möglich.

Die Begründung für den nunmehr ergangenen Beschluss sollte man allerdings auch in dem Kontext betrachten, dass das Deutsche Patent- und Markenamt noch zu Beginn diesen Jahres einem Löschungsantrag für die Wortmarke POST stattgegeben hat.
Zur Begründung für den aktuellen Beschluss wurde seitens des DPMA ausgeführt:

Der Name “Die Post” sei mit dem Unternehmen Deutsche Post in der öffentlichen Wahrnehmung eng verknüpft, erläuterte eine Behörden-Sprecherin. Dies rechtfertige einen Markenschutz: “Die Marke bleibt eingetragen.”

Quelle: DIE WELT