BPat: Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren

25 W (pat) 73/04

Leitsatz:

Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren
Für markenrechtliche Widerspruchs-Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht beträgt der gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmende Gegenstandswert im Regelfall 20.000,– EURO.

Quelle: Bundespatentgericht

DPMA bildet chinesische Prüfer aus

Um in Zukunft verstärkt gegen den Diebstahl geistigen Eigentums vorzugehen, wird das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in den nächsten Jahren chinesische Prüfer ausbilden und Fachleute austauschen. DPMA-Präsident Jürgen Schade sagte, die chinesischen Behörden würden in den nächsten Jahren sehr viele Personen einstellen, um die bestehenden Gesetze in China zum Schutz des geistigen Eigentums umzusetzen.

Quelle: Markenbusiness