Knastmarke: Santa Fu

Unter dem Titel “Ein Gefängnis wird zur Marke” berichtet die Tageszeitung DIE WELT über die Vorstellung einer eigenen Produktlinie der Hamburger Haftanstalt Fuhlbüttel.

Die Wortmarke Santa Fu (Registernummer: 30344045) genießt bereits seit 01.09.2003 Schutz für die Nizzaklassen 06, 18, 20, 24, 25 und 28.
Beansprucht werden die Waren: Metallwaren, soweit in Klasse 6 enthalten; Leder und Lederwaren, soweit in Klasse 18 enthalten; Möbel, Spiegel, Rahmen; Webstoffe und Textilien, soweit in Klasse 24 enthalten; Bekleidung; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten.

Inhaber der Marke ist die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senator für Justiz.

HABM: dänische Markenanmelder

Rangliste der dänischen Unternehmen mit den meisten Europäischen Gemeinschaftsmarken.
Anzahl der Marken in Klammern.

H. Lundbeck A/S (169)
Novo Nordisk A/S (100)
Arla Foods amba (76)
LEGO Juris A/S (74)
Danisco A/S (58)
BOREALIS A/S (55)
Aktieselskabet af 21. November 2001 (40)
DFDS A/S (40)
Oticon A/S (39)
Dandy A/S (38)

Quelle: Alicante News 09/2006

EuGH: Markenrecht und Warenströme

Kurz nachdem der europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil Aquafresh (Az. C-405/03) in Sachen Warentransit ein klärendes Wort gesprochen hat, wird er in absehbarer Zeit aufgrund einer Vorlage des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) erneut eine Entscheidung in Sachen „Markenrecht und Warentransit“ fällen. In der BGH-Vorlage geht es derzeit um die Frage, ob der Inhaber einer in einem Mitgliedstaat eingetragenen Marke das Recht hat, die bloße Durchfuhr von Waren, die mit einem mit dieser Marke identischen Zeichen versehen sind, durch diesen Mitgliedstaat zu verbieten, auch wenn die Marke im Bestimmungsmitgliedstaat keinen Schutz genießt und die Waren dort daher frei vertrieben werden können.

Quelle: Markenbusiness

DPMA: neues Rechnersystem zur elektronischen Aktenführung

Das DPMA modernisiert seine Aktenführung für Gebrauchsmuster und Schutzrechte. Von der Anmeldung bis zur Publikation soll in Zukunft alles elektronisch abgewickelt werden. Das DPMA will damit nicht nur kundenfreundlicher, sondern auch effizienter werden. Die Bearbeitung von Schutzrechten wird durch das neue System deutlich beschleunigt.

Quelle: Markenbusiness