Frankreich: Filmproduzent klagt gegen Google

Der französische Produzent des 2004 herausgekommenen Dokumentarfilms „The world according to Bush“ und Geschäftsführer der Firma Flach Film Jean-François Lepetit verklagt die Suchmaschine Google wegen Urheberrechtsverletzung. In der vor dem Pariser Handelsgericht eingereichten Klage wirft er Google France und Google Inc. vor, seinen Dokumentarfilm kostenfrei und ohne Erlaubnis über Google Video France in voller Länge ausgestrahlt zu haben.

Quelle: Markenbusiness

Buchtipp: Die 100 größten Marken-Flops

Colgate-Fertiggerichte, Heinz Essigreiniger und Coca-Colas New Coke – die “Hall of Shame” der größten Marken- und Marketingflops.

Von gescheiterten Ideen, über gefloppte Markenerweiterungen bis zum kulturell bedingten Scheitern – 100 Fallbeispiele geplatzter Markenträume finden sich in:

Die 100 größten Marken-Flops

Die 100 größten Marken-Flops.

von Matt Haig

ISBN: 3478255600
Gebundene Ausgabe: 254 Seiten
Verlag: Moderne Industrie; Auflage: 1 (Februar 2004)

WIPO: Gebührenänderung Großbritannien

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Großbritanniens im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung in einer Nizzaklasse: 429.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 119.- CHF

Verlängerung in einer Nizzaklassen: 476.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 119.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 01. Januar 2007 in Kraft treten.

Quelle: WIPO

Die Grenzbeschlagnahme

Markenbusiness informiert zum Thema Grenzbeschlagnahme.

Wie der Zoll auf die Spuren der Markenpiraten kommt –Piratenjäger brauchen Markeneinträge

Grenzbeschlagnahme: Um den Produktpiraten auf die Spur zu bekommen gibt es eine ganze Reihe von Anhaltspunkten. Nicht nur eine spezielle Verpackungsform oder Name und Anschriften von Fälscherfirmen führen die Zollermittler auf die Spur der Plagiatoren. Die gesamte Kette vom Hersteller über Vertriebsunternehmen und Vermittler bis zum Beförderer, Einführer, Empfänger oder Ausführer sind von Bedeutung.

BPatG: Löschung von Altmarken

24 W (pat) 37/05

Leitsatz:Löschung von Altmarken

Auch vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes angemeldete Marken, bei dessen gemäß § 158 Abs. 6 MarkenG nach der Bekanntmachung absolute Schutzhindernisse nicht mehr berücksichtigt werden konnten, unterliegen der Regelung des § 50 Abs. 1 MarkenG, wonach für die Löschung einer entgegen § 8 MarkenG eingetragenen Marke auf das Vorliegen von Schutzhindernissen im Zeitpunkt der Eintragung abzustellen ist. Insoweit ist eine derartige Altmarke auch dann zu löschen, wenn das betreffende Schutzhindernis zwar noch nicht im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Markengesetzes, aber im späteren Zeitpunkt der Eintragung vorlag.

Quelle: Bundespatentgericht