Schweini: Fußballer gegen Grillwurst

Die Augsburger Allgemeine berichtet über die Klage des Fußballstars Bastian Schweinsteiger gegen einen Fleischgrosshändler aus Adelzhausen.

Der Fußballprofi Bastian Schweinsteiger will seinen Spitznamen «Schweini» nicht verwursten lassen. Vor dem Landgericht München I klagt der Star des FC Bayern gegen den Fleischgroßhändler Stefan Drössler, der sich vier Tage vor dem Abschluss des Confederationscup 2005 den Namen als Marke im Lebensmittelbereich schützen ließ.

Unter der Registernummer 30536997 findet sich die Wortmarke Schweini des Fleischgrosshändlers mit Schutzbeanspruchung für die Nizzaklassen 29, 30, 32 und 43. Die Marke weist eine Priorität vom 24.06.2005 auf.

Bastian Schweinsteiger hält neben den Marken für seinen natürlichen Namen auch eine Wortmarke für seinen Spitznamen “Schweini” (Registernummer: 30557748). Die Marke beansprucht mit Priorität vom 27.09.2005 Schutz für insgesamt 17 Nizzaklassen. Es werden auch die Klassen 29, 30, 32 und 43 beansprucht. Diese Marke ist seit der 23. Kalenderwoche 2006 mit einen Widerspruch behaftet.

Insgesamt finden sich acht Schweini Marken im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Im Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken findet sich eine entsprechende Anmeldung (Registernummer: 5456249) von Bastian Schweinsteiger mit einem Anmeldedatum vom 10.11.2006.

GRUR Vortrag in Hamburg

Vortragsveranstaltung der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Bezirksgruppe Nord

Herr Vorsitzender Richter Markus Schneider, Zivilkammer 15 am Landgericht Hamburg

„Enforcement-Richtlinie: Was gibt’s Neues zur Verbesserung der Durchsetzung geistigen Eigentums im deutschen Recht?“.

Montag, dem 22. Januar 2007, 18.00 Uhr c.t.
Patriotischen Gesellschaft (Reimarus-Saal) Trostbrücke 6, 20457 Hamburg

Quelle: GRUR

Schadenersatz im iPod-Streit

Taiwanesisches Unternehmen will Schadensersatz von Apple

Weil Apple die tragbaren MP3-Player des taiwanesischen Unternehmens Luxpro Technologies für Plagiate seines iPod Shuffle hielt, lies der Computerhersteller die Produktion der Modelle „Super Tangent“, „Top Tangent“ und „EZ Tangent“ vor zwei Jahren per Gerichtsentscheid stoppen. Nun wurde das Vertriebsverbot aufgehoben und die asiatische Firma setzt zum Gegenschlag an.

Quelle: Markenbusiness