Die Augsburger Allgemeine berichtet über die Klage des Fußballstars Bastian Schweinsteiger gegen einen Fleischgrosshändler aus Adelzhausen.
Der Fußballprofi Bastian Schweinsteiger will seinen Spitznamen «Schweini» nicht verwursten lassen. Vor dem Landgericht München I klagt der Star des FC Bayern gegen den Fleischgroßhändler Stefan Drössler, der sich vier Tage vor dem Abschluss des Confederationscup 2005 den Namen als Marke im Lebensmittelbereich schützen ließ.
Unter der Registernummer 30536997 findet sich die Wortmarke Schweini des Fleischgrosshändlers mit Schutzbeanspruchung für die Nizzaklassen 29, 30, 32 und 43. Die Marke weist eine Priorität vom 24.06.2005 auf.
Bastian Schweinsteiger hält neben den Marken für seinen natürlichen Namen auch eine Wortmarke für seinen Spitznamen “Schweini” (Registernummer: 30557748). Die Marke beansprucht mit Priorität vom 27.09.2005 Schutz für insgesamt 17 Nizzaklassen. Es werden auch die Klassen 29, 30, 32 und 43 beansprucht. Diese Marke ist seit der 23. Kalenderwoche 2006 mit einen Widerspruch behaftet.
Insgesamt finden sich acht Schweini Marken im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Im Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken findet sich eine entsprechende Anmeldung (Registernummer: 5456249) von Bastian Schweinsteiger mit einem Anmeldedatum vom 10.11.2006.