BPatG: Wort-/Bildmarke Volks-Handy

29 W (pat) 128/05

Leitsatz:

Wort-/Bildmarke Volks-Handy

1. Beiladungsbeschlüsse zu der Frage, inwieweit der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG das Deutsche Patent- und Markenamt bei der Konkretisierung unbe-stimmter Rechtsbegriffe unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung zu einer gleichbleibenden Eintragungspraxis und einheitlichen Behandlung von gleichgelagerten Fällen bzw. von Serienmarken verpflichtet.

2. Die Markenprüferinnen und -prüfer des Deutschen Patent- und Markenamts sind in ihren Entscheidungen als Mitglieder einer Verwaltungsbehörde sachlich nicht unabhängig.

3. Die Gründe für die abweichende Beurteilung einer durch Voreintragungen begrün-deten Selbstbindung des Deutschen Patent- und Markenamts in gleichgelagerten Verfahren müssen sich aus dem Zurückweisungsbeschluss ergeben.

Quelle: Bundespatentgericht

Produktpiraterie – Made in Germany

Rund 40 Tonnen gefälschte Wälzlager im Nominalwert von etwa acht Millionen Euro haben die beiden Weltmarktführer SKF und die Schaeffler Gruppe auf dem Gelände des FAG-Werks in Schweinfurt zerstört. „Mit dieser gemeinsamen Aktion machen wir darauf aufmerksam, dass Marken- und Produktpiraterie kein Phänomen ist, das sich auf China oder Südosteuropa beschränkt, sondern hier vor unserer Haustür stattfindet“, erklärte Hans-Jürgen Goslar, Geschäftleitungsmitglied der Schaeffler KG.

Quelle: newstix

Berlin: GRUR Vortrag

Die Bezirksgruppe Berlin der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR lädt zu einer Vortragsveranstaltung am 12.02.2007.

Am Montag, den 12. Februar 2007 um 18.00 Uhr c.t.,

spricht Herr Prof. Dr. Peter W. Heermann, Universität Bayreuth zu dem Thema:

Kennzeichenschutz von sportlichen Großveranstaltungen im deutschen und europäischen Recht

Der Vortrag findet im Deutschen Patent- und Markenamt, Technisches Informationszentrum Berlin, Gitschiner
Str. 97, 10696 Berlin, Halle West statt.

Quelle: GRUR

BGH zur Tastmarke

I ZB 73/05

MarkenG § 3 Abs. 1

Ein über den Tastsinn wahrnehmbares Zeichen kann eine Marke sein.

MarkenG § 8 Abs. 1

a) Den Anforderungen der grafischen Darstellbarkeit der Marke kann grundsätzlich dadurch genügt werden, dass der einen bestimmten Wahrnehmungsvorgang auslösende Gegenstand objektiv hinreichend genau und bestimmt bezeichnet wird.

b) Bei einem Zeichen, das über den Tastsinn vermittelt werden soll, bedarf es dazu der hinreichend bestimmten Angabe der maßgeblichen Eigenschaften des Gegenstandes, durch dessen Berühren die Sinneswahrnehmungen ausgelöst werden, die sich als Hinweis auf die Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen eignen sollen. Die mit dem Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit verfolgten Zwecke gebieten es dagegen nicht, dass (auch) die Sinnesempfindungen als solche, die über den Tastsinn ausgelöst werden, bezeichnet werden.

BGH, Beschl. v. 5. Oktober 2006 – I ZB 73/05 – Bundespatentgericht

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofes

HABM: GMAIL

Google gegen Giersch. Neben dem Gerichtsverfahren um das Markenrecht für “G-mail” ist für den Hamburger Post-Millionär Daniel Giersch, 32, nun auch auf EU-Ebene die 1. Instanz gewonnen.
Wie zuvor schon das Hamburger Landgericht, entschied auch das Harmonisierungsamt (Az. B 795569) zu Gunsten des 32-jährigen
Jungunternehmers und somit gegen die Interessen des Internetgiganten.

Quelle: Pressemitteilung der Giersch Ventures GmbH

Best Brands 2007

Die Preisträger der best brands Studie 2007 werden bis zur Preisverleihung am 07. Februar 2007 geheim gehalten. Sie können diese nach der Veranstaltung online einsehen.

Die jeweiligen erstplatzierten Preisträger in den einzelnen Kategorien waren im Jahr 2006

Tchibo
(Gewinner in der Kategorie „Stärkste Produktmarke“)

Motorola
(Gewinner in der Kategorie „Wachstumsstärkste Produktmarke“)

Google
(Gewinner in der Kategorie „Stärkste Unternehmensmarke“)

UBS
(Gewinner in der Kategorie „Stärkste Finanzmarke bei Entscheidern“)

Quelle: Bestbrands.de