Bundesliga vs. bundesliag.de

Tippfehlerdomain „bundesliag.de“ verletzt Kennzeichenrecht „Bundesliga“

Das Landgericht Hamburg (Az: 315 O 279/06) hatte am 31.08.2006 über die Frage zu entscheiden, ob auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin – die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH – der Beklagte die Nutzung der Domain „bundesliag.de“ unterlassen und in die
Löschung einwilligen muss.

Quelle: Titelschutzanzeiger

China: Probleme für die großen Internet-Marken

Denn Fakt ist, im Reich der Mitte, nach den USA der zweitgrößte Internetmarkt der Welt, spielen sie nicht die Hauptrolle. Nach einer hektischen und schnellen Aufbauphase steht fest, dass die westlichen Internetmarken mit ihrem Marktführeranspruch gescheitert sind. Chinesen kaufen bei Taobao statt Ebay, durchforsten das Internet mit Baidu.com statt mit Google, Bücher, CD´s und DVD´s gibt es hier bei Dangdang.com und nicht bei Amazon. Eine Seite namens QQ ist beliebt für den Chat, Entertainment und Nachrichten gibt es bei Sina oder Sohu.

Quelle: Markenbusiness

BPatG: Focus Home Collection ./. FOCUS

26 W (pat) 266/03

Leitsatz:

Focus Home Collection ./. FOCUS

1. Die Bestimmung des § 26 Abs. 5 MarkenG, wonach für den Beginn der fünfjährigen Benutzungsschonfrist an die Stelle des Zeitpunkts der Eintragung der Widerspruchsmarke der Zeitpunkt des Abschlusses des gegen diese Marke gerichteten Widerspruchsverfahrens tritt, ist mit Art. 10 Abs. 1 der EU-Markenrechtsrichtlinie vereinbar.

2. „Focus Home Collection“ verwechselbar mit „FOCUS“.

Quelle: Bundespatentgericht