Flugmarke? Oder die neue Form des Skywriting

Über eine ungewöhnliche Geschichte berichtet der Trademark Blog: FlightAware betreibt in den USA einen Flight Tracking Service via Internet. Mit geringer Zeitverzögerung (nach Angaben des Anbieters derzeit 6 Minuten) lassen sich landesweit die Flugbewegungen der zivilen Luftfahrt verfolgen.

Diesen Service hat der Flugzeughersteller Gulfstream benutzt, um virtuell sein Markenzeichen “GV” zu platzieren. Das Ergebnis der fliegerischen Bemühungen sieht dann so aus:

Quelle: FlightAware

Zu den Flugdaten via FlightAware

GRUR Vortrag Hamburg 12.02.

Für Kurzentschlossene:

Vortragsveranstaltung der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Bezirksgruppe Nord

Herr Rechtsanwalt Dr. Helmut Eichmann, München,

„Produktschutz ohne Schutzrechtseintragung“

Montag, dem 12. Februar 2007, 18.00 Uhr c.t.
in den Räumen der Handelskammer Hamburg (Merkur-Saal), Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg

Quelle: GRUR

Deutschland: 29 Mrd. Euro Schaden durch Markenpiraterie

Diese Zahl nannte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Frankfurt auf der Konsumgütermesse “Ambiente”.

Den volkswirtschaftlichen Schaden, den die Produktpiraten anrichten, beziffert die EU auf weltweit bis zu 300 Milliarden Euro pro Jahr; Schätzungen für die deutsche Wirtschaft belaufen sich auf bis zu 29 Milliarden Euro. Der Schaden für die Hersteller der Originale ist ein Vielfacher: „Die Piraten schöpfen die Kaufkraft ab und die schlechte Qualität fällt dann auf uns zurück“, sagt der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, der auf der Ambiente den Schweizer Messerhersteller Victorinox vertritt.

Quelle: Wirtschaftswoche

Blackberry vs. Blackjack: Streit aussergerichtlich beigelegt

Im Markenstreit zwischen dem Unternehmen Research in Motion (RIM), Inhaberin der Marke Blackberry, und dem koreanischen Elektronikproduzenten Samsung, um die Verwechslungsfähigkeit der Marken Blackberry und Blackjack, haben sich die Unternehmen aussergerichtlich geeinigt.

Beide Unternehmen werden ihre Marken weiterhin nutzen. Weitere Details der Vereinbarung wurden nicht veröffentlicht.

Quelle: ITPro

Sonntagslinks

Österreichischer Liedermacher verbietet „Starmania“-Kandidat den Namen

Neue Autos brauchen neue Namen

Dauerbrenner Piraterie: Schafft Deutschland die Wende?

India accedes to Madrid Protocol on trademark protection

Geraubte Schokolade – Piraten und die Schokoladenfabrik

LG Köln: aida.de ./. aidu.de

Raki-Hersteller angezeigt: Atatürk steht als Säufer da

BGH bestätigt Zulässigkeit der Domainregistrierung durch Vertreter