Designstreit: Erfolg für Skechers gegen Asics

Asics beschuldigte Skechers der Markenrechtsverletzung, des unfairen Wettbewerbs und der irreführenden Werbung. Das Unternehmen war der Meinung, Skechers habe bei vier Schuhmodellen das für Asics typische und als Marke geschützte Streifen-Design kopiert. Dieses besteht aus vier in einer Art Kreuz übereinandergeleten Linien. Asics wollte nun eine einstweileige Verfügung gegen seinen Mitstreiter erwirken, um die Herstellung und den Verkauf der strittigen Sportschuhe zu verbieten. Wie Skechers mitteilte, wies ein kalifornisches Gericht nach einer mündlichen Anhörung den Antrag jetzt allerdings zurück. Das Design der fraglichen Turnschuhe sei sehr verschieden, weshalb keine Verwechslungsgefahr bestehe.

Quelle: Markenbusiness

BPatG: “BAGNO”

24 W (pat) 110/05

Leitsatz:
„BAGNO“

1. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG steht auch der Eintragung einer fremdsprachigen warenbeschreibenden Angabe entgegen, wenn die beteiligten inländischen Verkehrskreise im Stande sind, die beschreibende Bedeutung der Angabe zu erkennen. Als beteiligte Verkehrskreise in diesem Sinne sind nicht stets die Verbraucher in ihrer Gesamtheit maßgeblich; vielmehr kann auch das Verständnis der insbesondere am Handel beteiligten Fachkreise allein ausschlaggebend sein (im Anschluss an EuGH vom 9. März 2006 – C-421/04GRUR 2006, 411 „Matratzen Concord/Hukla“).

2. Das italienische Wort „BAGNO“ ist in seiner Bedeutung „Bad“ zumindest den am Handelsverkehr mit Italien beteiligten Fachkreisen bekannt und stellt insoweit eine Angabe i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar, welche im Verkehr zur Beschreibung von Waren dienen kann, die speziell für Bäder bestimmt oder geeignet sind.

Quelle: Bundespatentgericht

HABM: Warnung vor nichtamtlichen Eintragungsdiensten

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM warnt vor nichtamtlichen Zahlungsaufforderungen und veröffentlicht eine Liste der Unternehmen, die mit dieser Masche Inhaber von Gemeinschaftsmarken um einen vierstelligen Eurobetrag erleichten möchten:

Unerwünschte Briefe betreffend nichtamtlicher Eintragungsdienste

Wenn Sie Schreiben oder Zahlungsaufforderungen erhalten, überprüfen Sie bitte sorgfältig, welche Dienste Ihnen angeboten werden und ob es sich dabei um amtliche Schreiben handelt. Sollten Sie Zweifel an der Herkunft des Schreibens haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Inhaber oder deren Stellvertreter von veröffentlichten Gemeinschaftsmarken haben von folgendem Unternehmen Briefe erhalten:

FIPTR – Service – Federated Institute for Patent & Trademark Registry
6574 North State Road 7, suite 337
Coconut creek, FL 33073
USA

in denen es gegen Zahlung von circa 1.500 Euro die Eintragung von Marken anbietet. Ein Beispiel eines solchen Schreibens ist dieser Warnung beigefügt (eine Vergrößerung des Dokumentes erhalten Sie durch Anklicken des Bildes).

Quelle: HABM

Tosca gegen Dosha oder BPatG und die Oper

Tosca ist eine Oper von Giacomo Puccini. Tosca ist aber auch ein Parfum, das schon seit mehr als 85 Jahren vertrieben wird und wohl als Traditionsmarke bezeichnet werden muss. Doch trotz aller Tradition muss die Marke jetzt ähnliche Produkte unter dem Begriff Dosha akzeptieren. Das entschied das Bundespatentgericht (Az: 24 W (pat) 203/04).

Quelle: Markenbusiness

Zur Entscheidung des Bundespatentgerichtes

Amt greift durch – Paradieskuchen ohne Paradies verboten!

Auf Anordnung des Trading Standards Departments von Dorset musste Val Temple, Betreiberin einer Bäckerei in Weymouth, England ihre Produkte umbenennen.

Ihre Schweine Törtchen enthalten kein Fleisch, die Rotkehlchen Schnitten keinerlei Singvogelanteile und der Paradieskuchen ist komplett paradiesfrei. Zum Schutz der Verbraucher mussten die irreführenden Bezeichnungen geändert werden.

Quelle: Dorset Echo

Danke an Ralf für den Link.

Vielleicht nimmt sich ein deutsches Amt da mal ein Beispiel – hier wimmelt es schließlich von verbraucherverdummenden Bezeichnungen – Herrentorte, Hundekuchen, Zigeunerschnitzel …

WIPO: Gebührenänderung Singapur

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Singapurs im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung je Nizzaklasse: 278.- CHF

Verlängerung je Nizzaklassen: 221.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 05. Mai 2007 in Kraft treten.

Quelle: WIPO