China: Festnahme für Verkäufer von gefälschten Olympia-Produkten

Ein Jahr vor den olympischen Spielen vermelden die chinesischen Medien zunehmend Erfolge im Kampf gegen Markenpiraterie. Bei einer Überraschungsaktion in Hong Kong konnte der Zoll kürzlich sechs Personen wegen des Verkaufs gefälschter Olympia-Merchandise-Artikel festnehmen.

Quelle: Markenbusiness

EU: Zollstatistik 2006

EU-Kommission veröffentlicht Statistiken über vom Zoll im Jahr 2006 beschlagnahmte gefälschte Waren

Die von der Europäischen Kommission soeben veröffentlichten Statistiken lassen einen erheblichen Anstieg der Mengen nachgeahmter und gefälschter Waren erkennen, die im Jahr 2006 an den EU-Außengrenzen beschlagnahmt wurden. So haben Zollbeamte der Mitgliedstaaten 2006 mehr als 250 Millionen solcher Waren sichergestellt, im Vergleich zu 75 Millionen (2005) und 100 Millionen (2004). Arzneimittel, Zigaretten und andere Erzeugnisse, die der Gesundheit der Verbraucher ernsthaften Schaden zufügen können, werden weiterhin in großem Umfang nachgeahmt. Veränderte Handelswege, auf denen Kriminelle ihre gefälschten Waren nach der EU befördern, der Vertrieb über das Internet und die Verbringung von Kleinmengen im Luftverkehr oder als Postsendungen stellen den Zoll vor zusätzliche Herausforderungen. Dennoch hat die Erfolgsquote der Zollfahndung im Jahr 2006 mit mehr als 36 000 Beschlagnahmungen einen Höchststand erreicht, was gegenüber 2005 eine Zunahme um rund 40% bedeutet.

Quelle: Europa.eu

DPMA: Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im nationalen Prüfungsverfahren für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 im nationalen Prüfungsverfahren für geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen.

Mit Wirkung vom 31. März 2006 ist die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 durch die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 (ABl. EU Nr. L 93 vom 31. 03. 2006 S. 12; BlPMZ 2006, 203) abgelöst worden. Die neue Verordnung (EG) Nr. 510/2006 bringt für das nationale Prüfungsverfahren bei Anträgen auf gemeinschaftsweiten Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen erhebliche Änderungen mit sich. Die zugehörige Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 (ABl. EU Nr. 369 vom 23. 12. 2006 S.1; BlPMZ 2007, 142) ist am 30. Dezember 2006 in Kraft getreten und hat die beiden Verordnungen (EWG) Nr. 2037/93 und (EG) Nr.383/2004 abgelöst. Beide Verordnungen gelten in jedem Mitgliedstaat unmittelbar.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass nunmehr die Möglichkeit eines – nach der Veröffentlichung des Schutzantrags einzuleitenden – vorgeschalteten nationalen Einspruchsverfahrens eröffnet wird. Außerdem sind nunmehr sowohl die positive Entscheidung des DPMA als der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats als auch die zugrundeliegende Fassung der Spezifikation zu veröffentlichen (vgl. Artikel 5 Abs. 5, Unterabsätze 1, 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006).

Ernst oder August?

Witz auf Kosten von Prinz „Ernst August“ kostet 60.000 Euro
Keine Werbung mit dem Vornamen „Ernst August“ von Hannover – OLG Hamburg schützt Namensrecht

Die Vornamen „Ernst August“ sind 60.000 Euro wert und dürfen nicht in einer Werbung für die Zigarettenmarke „Lucky Strike“ verwendet werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtds Hamburg hervor (Az: 7 U 23/95).

Quelle: Markenbusiness