Außergerichtliche Einigung im Streit um youtube.de

Nach der Übernahme von YouTube hatte Google im Oktober 2006 angekündigt auch die Situation der Domain youtube.de zu klären.
“Wir schützen unsere Marken”, sagte Google-Sprecher Stefan Keuchel seinerzeit der dpa.

Seit Anfang Juni gehört die Domain nun der YouTube Inc. in San Mateo (USA). Auch die deutsche Wortmarke Youtube, die Singer über seine ISP Software GmbH registriert hatte, ist nach Angaben des Unternehmers an die Google-Tochter übergeben worden. Berichte, nach denen die Domain von der DeNIC aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung überschrieben worden war, wollte VideoTube dagegen nicht bestätigen. “Bezüglich der Domain youtube.de gab es eine außergerichtliche Einigung”, erklärte Singer gegenüber heise online. Über nähere Einzelheiten hätten sich beide Seiten zu “Stillschweigen verpflichtet”.

Quelle: Heise

Danke an Till für den Hinweis.

Düsseldorf Law School gegründet

Das Weiterbildungsangebot: Schwerpunkt Wirtschaftsrecht mit drei spezialisierten LL.M.-Programmen
Das Weiterbildungsangebot richtet sich vorwiegend, aber nicht ausschließlich, an graduierte Juristen: So werden die drei seit dem Jahr 2001 an der Juristischen Fakultät angesiedelten LL.M.-Weiterbildungsstudiengänge in die Düsseldorf Law School eingebracht: Den Spezialtitel LL.M.( Master of Laws) können bis zu 75 erfolgreiche Absolventen eines einjährigen, auch berufsbegleitend möglichen Studiums im Patent- und Markenrecht (Gewerblicher Rechtsschutz), Computer- und Telekommunikationsrecht (Informationsrecht) oder Medizinrecht erwerben. Bewerbungsfrist für die Studiengänge ist der 15. Juli 2007.

Quelle: Informationsdienst Wissenschaft

OLG Hamburg: Narrenfreiheit für Forscher?

Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg (Az: 5 U 128/06 ) genießen Forschungseinrichtungen Narrenfreiheit, wenn es um den Gebrauch von Marken und Namen für ihre Projekte geht. Am Beispiel Inmas stellten die Hamburger Richter klar: Markenrechtliche Ansprüche scheiden aus, wenn die gewählte Projektbezeichnung im wissenschaftlichen Bereich angesiedelt ist. Die Begründung: Wissenschaft ist kein „geschäftlicher Verkehr“. Feinheiten, wie ein Blickfang des Begriffs in einer Presseerklärung, ändern hieran nichts.

Quelle: Markenbusiness