BGH: Cambridge Institute

I ZR 49/04

Cambridge Institute

Brüssel-I-VO Art. 22 Nr. 4; Lugano-Übk Art. 5 Nr. 3; MarkenG §§ 5, 15 Abs. 2 und 4, § 126 Abs. 1, § 127 Abs. 1, § 128 Abs. 1 und 2

a) Der Schutz des Unternehmenskennzeichens einer Sprachschule, die nur regional und nicht bundesweit tätig ist, ist auf deren räumliches Tätigkeitsfeld beschränkt.

b) Die Aktivlegitimation für den Unterlassungsanspruch nach § 128 Abs. 1 MarkenG steht neben den in § 8 Abs. 3 UWG Genannten auch den berechtigten Benutzern einer geographischen Herkunftsangabe zu.

c) Berechtigte Benutzer einer geographischen Herkunftsangabe, die für Dienstleistungen verwendet wird, sind nur diejenigen Personen und Unternehmen, die in dem durch die geographische Herkunftsangabe bezeichneten Gebiet geschäftsansässig sind und von dort ihre Dienstleistungen erbringen.

BGH, Urt. v. 28. Juni 2007 – I ZR 49/04 – OLG München
LG München I

Quelle: Bundesgerichtshof

Markenanmeldung Bionaris – Warsteiner dementiert

In mehreren Presseorganen war in dieser Woche zu lesen, dass die Warsteiner Brauerei angeblich hinter der Anmeldung für die Marke “Bionaris” stecke. Die Warsteiner Brauerei distanziert sich von diesen Presseberichten und stellt klar, dass weder die Warsteiner Brauerei noch ein mit ihr verbundenes Unternehmen eine Anmeldung für die Marke “Bionaris” beauftragt hat und dies auch nicht beabsichtigt.

Quelle: Presseportal

Die betreffende Marke wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt unter der Nummer 005160619 geführt.

Die Markenanmelderin, die inventis GmbH aus Paderborn beansprucht mit der Markenanmeldung Schutz für Waren in den Nizzaklassen 32 und 33.

Frankreich: Gericht verurteilt Videotauschbörse

Ein Gericht in Paris hat den französischen Videodienst Dailymotion in zweiter Instanz verurteilt, nachdem der Film „Joyeux Noël“ auf seiner Plattform illegal ins Netz gestellt wurde. Der Dienstleister, über den man wie bei YouTube Videos tauschen kann, wurde vom Tribunal de grande instance für die Veröffentlichung des Streifens verantwortlich gemacht.

Quelle: Markenbusiness