Markenstreit um Möbeldoktor

stimme.de berichtet über den markenrechtlichen Streit um die Bezeichnung Möbeldoktor.

Der Advokat knallte Peter Botsch eine schriftliche Abmahnung auf den Werktisch. Der Grund: Bis November 2006 hatte sich Peter Botsch „Möbeldoktor“ genannt und war im Internet mit der Seite „moebeldoktor-botsch.de“ vertreten.

Quelle: stimme.de

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Nizzaklassen: 20, 37, 40, 42

Quelle: DPMA

EuGH: Niederlage für schweizer Winzer im Kampf um Champagne

Die Weinbauern der Waadtländer Gemeinde Champagne haben ihren Weißwein jahrelang unter selbigem Namen vermarktet. Im Jahr 2004 schlossen die Schweiz und die EU jedoch ein bilaterales Abkommen, nachdem nur noch bestimmte Schaumweine aus der französischen Region Champagne die Bezeichnung „Champagner“ tragen dürfen.
[…] Um die Bezeichnung „Champagne“ für ihr Etikett zurück zu gewinnen, zogen Weinbauern und Behörden mit einer Nichtigkeits- und Schadensersatzklage vor den Europäischen Gerichtshof (EuGh) nach Luxemburg.

Quelle: Markenbusiness

Telekom Abmahnung für Nutzung von Magenta

Wegen der Verwendung der Farbe Magenta in der Werbung für ein Softwareprodukt ist die Dolphin Telecom GmbH von der Telekom abgemahnt worden.

Umso mehr habe Dolphin der Gegenstand der Abmahnung erstaunt, da diese sich nicht auf die Aussage, sondern auf die Verwendung der Farbe Magenta beziehe. Magenta, so der Fachname der gängigen Druckfarbe, sei nach Angabe des abmahnenden Anwaltsbüros die exklusive Farbe der Telekom. Dolphin habe mit der Nutzung gegen das Markenrecht verstoßen, außerdem werde mit der Farbe die ‘Wertschätzung und der gute Ruf’ der bekannten Marke unlauter benutzt.

Quelle: teltarif.de

BGH: Warendurchfuhr

Markenbusiness berichtet über das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az: I ZR 66/04) zur Warendurchfuhr.

Die ununterbrochene Durchfuhr von Waren, die mit einer im Inland geschützten Marke versehen sind, ist nach Meinung der Richter keine Benutzungshandlung. Diese wird aber für jede Markenverletzung vorausgesetzt. Die Folge: Eine Markenverletzung scheidet aus. Ist also eine Marke in einem Land geschützt, in einem anderen aber nicht, kann der LKW dirket hinter der Grenze geöffnet werden.

Quelle: Markenbusiness