OLG Nürnberg zum Regelstreitwert

Der Bundesgerichtshof (Az.: I ZB 48/05) hatte als höchstes deutsches Zivilgericht entschieden, dass der Regelstreitwert bei Markenverletzungen bei 50.000,- EUR liegt.
[…] Die Nürnberger Richter wollen künftig genauer zwischen den einzlenen Verfahren entscheiden und den Streitwert auf jeweils eigene Füße stellen. Danach sind für die Bestimmung des Streitwerts künftig Markenlöschungsverfahren und Markenverletzungsverfahren zu unterscheiden, bis zu konkreten Äußerungen anderer OLG´s oder des BGH zu dem Thema jedenfalls bei einem gerichtlichen Markenverfahren im Justizbezirk Nürnberg.

Quelle: Markenbusiness

China: Deutsche Unternehmen unzureichend geschützt

Größte Problemzone in Sachen Markenpiraterie ist nach wie vor China. Eine aktuelle Studie der DIHK und des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) zeigt, dass sich viele deutsche Unternehmen dort nicht ausreichend absichern. Das habe in erster Linie mit Vorurteilen und Informationsmängeln zu tun. Vor allem kleinere Unternehmen blieben in China untätig und meldeten ihre Schutzrechte einfach nicht an.

Quelle: Markenbusiness

BPatG: Capolavoro

Weil es sich bei dem angemeldeten Wort “Capolavoro” um die italienische Übersetzung für den Begriff “Meisterstück” handelt, ist die Marke für Waren der Klassen 07, 09 und 11 von der Eintragung auszuschließen (AZ: 28 W (pat) 99/06).

Die getroffenen Feststellungen belegen klar und eindeutig das schutzwürdige Interesse der am Im- und Exporthandel mit Italien beteiligten Fachkreise, ihre Produkte mit der Bezeichnung „Capolavoro“ bewerben und die fraglichen Exportwaren unter Verwendung des Begriffs mit entsprechenden italienischen Beschreibungen und Werbebroschüren versehen zu können. Da der angemeldeten Marke somit bereits das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen steht, kommt es auf die Frage des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht mehr an.

Quelle: Bundespatentgericht