BPatG: Glanz und Gloria

Unter dem Aktenzeichen 28 W (pat) 1/07 hatte das Bundespatentgericht über die Beschwerde gegen die Eintragungsablehnung für die Wortmarke “GLANZ UND GLORIA” (Registernummer: 305 11 314.3) zu entscheiden.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Anmeldung für die Waren Juwelierwaren, Schmuckwaren und Edelsteine zurückgewiesen und dazu ausgeführt:

Bei der angemeldeten Marke handle es sich um eine allgemein bekannte Redensart, die lexikalisch belegbar für den Bedeutungsgehalt „prunkvoll, ruhmvoll, festlich“ stehe. Im Sinne einer Beschaffenheits- oder Zweckbestimmungsangabe komme ihr ein unmittelbar beschreibender Aussagegehalt zu. Die angesprochenen Verkehrskreise würden die angemeldete Marke ausschließlich als Sachhinweis auf besonders prunkvolle und festliche Waren ansehen, zumal sich die Verwendung der Wortfolge in diesem produktbezogenen Zusammenhang auf dem hier einschlägigen Warensektor bereits nachweisen lasse. Dem Zeichen fehle daher jegliche Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Dieser Auffassung schloss sich der Senat des Bundespatentgerichte vollumfänglich an und wies die Beschwerde der Markenanmelderin zurück.

Quelle: Bundespatentgericht

IAA: Einsatz gegen Produktpiraten

So hatte sich ein chinesischer Aussteller seinen Start auf der Frankfurter IAA nicht vorgestellt: Bereits am zweiten Pressetag, also
noch vor den Fachbesucher- und Publikumstagen, räumte eine Gruppe von uniformierten Zollbeamten in Begleitung zweier Patentanwälte den
frisch aufgebauten Messestand. Es wurden Plagiate von Scheibenwischern und Verpackungen sichergestellt, die allem Anschein nach Patente eines französischen Automobilzulieferers verletzen.

Quelle: Presseportal

Der Trabi soll wieder kommen

Die Chancen, dass der Trabi wirklich als Neuwagen auf die Straßen zurückkehrt, seien damit deutlich gestiegen, sagte Schindler. “Wenn hier ein positives Votum kommt, dann werden wir konkrete Verhandlungen mit möglichen Partnern aufnehmen.”

[…] Das traditionelle Sachsenring-Logo sucht man auf der Motorhaube dagegen vergebens. Herpa habe sich zwar Anfang das Jahres vom Verein Internationales Trabant-Register die Rechte an der Marke “Trabant” gesichert, die Rechte am Sachsenring-Logo gehörten aber nicht dazu, erläuterte Schindler.

Quelle: n-tv

Die älteste Trabant Marke im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes wird unter der Registernummer DD623115 geführt.

Mit Priorität vom 05.03.1958 genießt die Marke Schutz für Personenkraftwagen, Lieferkraftwagen, kombinierte Personen- und Lieferkraftwagen, Kraftfahrzeuge mit Sonderaufbauten und Kraftfahrzeugteile.

Quelle: DPMA