EuGH entscheidet zu “Big Mäc”

McDonald’s verliert die Unionsmarke Big Mac für Geflügelprodukte

Das Gericht stellt fest, dass McDonald’s für bestimmte Waren und Dienstleistungen keine ernsthafte Benutzung während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nachgewiesen hat Supermac’s und McDonald’s, eine irische und eine amerikanische Schnellrestaurantkette, führen einen Rechtsstreit über die Unionsmarke Big Mac. Diese Marke wurde im Jahr 1996 zugunsten von McDonald’s eingetragen. Im Jahr 2017 stellte Supermac’s einen Antrag auf Erklärung des Verfalls der Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Die Marke sei nämlich für diese Waren und Dienstleistungen in der Union während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt worden. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat diesem Antrag teilweise stattgegeben. Allerdings hat es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz u. a. für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten und für Fleisch- und Hühnchensandwiches sowie für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen und für die Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen bestätigt. Mit seinem Urteil hebt das Gericht die Entscheidung des EUIPO auf und ändert sie teilweise ab, indem es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz weiter einschränkt. Es stellt fest, dass McDonald’s keinen Nachweis dafür erbracht hat, dass die angefochtene Marke für die Waren „Hühnchensandwiches“, die Waren „Speisen aus Geflügelprodukten“ und Dienstleistungen, „die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen“ ernsthaft benutzt worden ist. Die von McDonald’s vorgelegten Beweise enthalten keine Angaben zum Umfang der Benutzung der Marke für diese Waren, insbesondere was die Verkaufsmengen, die Dauer des Zeitraums der Benutzungshandlungen und deren Häufigkeit betrifft. Daher lassen die vom EUIPO berücksichtigten Beweise die Feststellung einer ernsthaften Benutzung der angefochtenen Marke für diese Waren nicht zu. Darüber hinaus kann mit den von McDonald’s vorgelegten Beweisen nicht nachgewiesen werden, dass die angefochtene Marke für „Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen“ benutzt wurde.

Quelle: Pressemitteilung Gerichtshof der Europäischen Union

Das Urteil im Volltext.

Escobar Marken

Im Nachklang des Urteils des EuG zur Markeneintragung “Pablo Escobar” hier eine Auswahl eingetragener Marken mit Bezug zum Drogenboss.


Registernummer 302016202390
Quelle: DPMA


Escobar´s Kohle

Registernummer 302017207544

Quelle: DPMA

Immerhin 10 Jahr Markenschutz genoss die 2021 nicht verlängerte Unionsmarke

Registernummer 010332567
Quelle: EUIPO


Neben den “Pablo Escobar” Marken wurde z.B. auch dieser Wortmarke der Schutz verweigert:

Escobar CBD

Anmeldenummer 3020222030865

Quelle: DPMA

DPMA Newsletter 2/2024

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen aktuellen Newsletter veröffentlicht.

Aus dem Inhalt:

  • DPMA-Analyse zum Welttag des geistigen Eigentums 2024: Zahl der veröffentlichten Patentanmeldungen zu Solartechnik, Windkraft und Co. hat 2023 um knapp 20 Prozent zugelegt
  • DPMAnutzerforum 2024: Blick in die Statistik, Blick in die Praxis und Blick in die Zukunft
  • “Bayern Innovativ”-Fachtagung im DPMA: “Patentstrategie neu denken unter Einheitspatent und UPC”
  • Elektronische Dienste
    • DPMAregister: Markenblatt-Online
    • Zusammenlegen und Austauschen von Überwachungen in DPMAkurier
    • Recherche nach zurückgewiesenen oder zurückgenommenen Marken
  • Neuer Produktzweig DPMAdirektPro 4.0
  • Meilensteine, Hintergründe und mehr
    • Welt des Designs – Fahrräder
  • PIZnet-Veranstaltungshinweise
  • PATINFO2024 vom 5. bis 7. Juni in Ilmenau
  • Jetzt anmelden zum “4. Jenaer Designrechtstag 2024” am 9. September 2024
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Quelle: DPMA