Die besagte Drossel hatte ich mir tatsächlich eher so vorgestellt
Registernummer 302013026851
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Die besagte Drossel hatte ich mir tatsächlich eher so vorgestellt
Registernummer 302013026851
Quelle: DPMA
Das Gericht stellt fest, dass McDonald’s für bestimmte Waren und Dienstleistungen keine ernsthafte Benutzung während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nachgewiesen hat Supermac’s und McDonald’s, eine irische und eine amerikanische Schnellrestaurantkette, führen einen Rechtsstreit über die Unionsmarke Big Mac. Diese Marke wurde im Jahr 1996 zugunsten von McDonald’s eingetragen. Im Jahr 2017 stellte Supermac’s einen Antrag auf Erklärung des Verfalls der Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Die Marke sei nämlich für diese Waren und Dienstleistungen in der Union während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt worden. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat diesem Antrag teilweise stattgegeben. Allerdings hat es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz u. a. für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten und für Fleisch- und Hühnchensandwiches sowie für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen und für die Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen bestätigt. Mit seinem Urteil hebt das Gericht die Entscheidung des EUIPO auf und ändert sie teilweise ab, indem es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz weiter einschränkt. Es stellt fest, dass McDonald’s keinen Nachweis dafür erbracht hat, dass die angefochtene Marke für die Waren „Hühnchensandwiches“, die Waren „Speisen aus Geflügelprodukten“ und Dienstleistungen, „die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen“ ernsthaft benutzt worden ist. Die von McDonald’s vorgelegten Beweise enthalten keine Angaben zum Umfang der Benutzung der Marke für diese Waren, insbesondere was die Verkaufsmengen, die Dauer des Zeitraums der Benutzungshandlungen und deren Häufigkeit betrifft. Daher lassen die vom EUIPO berücksichtigten Beweise die Feststellung einer ernsthaften Benutzung der angefochtenen Marke für diese Waren nicht zu. Darüber hinaus kann mit den von McDonald’s vorgelegten Beweisen nicht nachgewiesen werden, dass die angefochtene Marke für „Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen“ benutzt wurde.
Quelle: Pressemitteilung Gerichtshof der Europäischen Union
Das Urteil im Volltext.
Im Nachklang des Urteils des EuG zur Markeneintragung “Pablo Escobar” hier eine Auswahl eingetragener Marken mit Bezug zum Drogenboss.
Registernummer 302017207544
Quelle: DPMA
Immerhin 10 Jahr Markenschutz genoss die 2021 nicht verlängerte Unionsmarke
Neben den “Pablo Escobar” Marken wurde z.B. auch dieser Wortmarke der Schutz verweigert:
Anmeldenummer 3020222030865
Quelle: DPMA
beck-aktuell berichtet über die Entscheidung des EuG ( Rechtssache T-255/23) zur Markenanmeldung “Pablo Escobar” beim Europäischen Markenamt EUIPO.
Streifen auf der Hose: Nike fährt im Markenstreit mit Adidas Sieg vor Gericht ein
Mondelez verklagt Tony’s Chocolonely
Kaufland vs. kaufdas.online: EuG lehnt Unionsmarke ab – Zu große Ähnlichkeit zu „Kaufland“
Kneipp unterliegt im Markenstreit
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen aktuellen Newsletter veröffentlicht.
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Quelle: DPMA