BPatG: Kein Markenschutz für NPD

Leitsatz: Das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 – 4 GG steht der Annahme eines Verstoßes der Markenanmeldung „NPD“ gegen die guten Sitten gem. § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG nicht entgegen.

Quelle: Bundespatentgericht 29 W (pat) 54/22

Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe durch eine beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwältin oder durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen.

LG Köln: Erste Entscheidungen zur Dubai Schokolade

Die FAZ berichtet über die beiden ersten Entscheidungen zur Dubai Schokolade. Das LG Köln erließ zwei einstweillige Verfügungen gegen zwei Unternehmen und untersagte die Verwendung der Bezeichnungen “Dubai Schokolade” oder “Daubai Chocolade”.

Beide Entscheidungen beziehen sich aber jeweils auf den konkreten Einzelfall, die Gestaltung der Verpackung und die Frage inwiefern eine Irreführung gegeben ist.

BPatG: Urheberrecht schlägt Marke

Entscheidung: Engelsflügel

Leitsatz: Zum neuen Nichtigkeitsverfahren aufgrund eines nicht registrierten älteren Rechts (Urheberrecht).

Quelle: Bundespatentgericht 29 W (pat) 39/21

Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe durch eine beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwältin oder durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen.

Das DPMA informiert

über die neue Version 2025″ der 12. Ausgabe der Internationalen Klassifikation von Nizza (gültig seit 1. Januar 2025) und die Bekanntmachung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen im Bundesanzeiger:


Am 1. Januar 2025 ist die Version 2025 der 12. Ausgabe der “Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza)” (NCL 12-2025) in Kraft getreten.
Neben den Neuausgaben der Nizza-Klassifikation, die alle drei Jahre erscheinen, gibt es seit 1. Januar 2013 jährliche Versionen, die neue Einträge oder Streichungen und Umformulierungen bestehender Einträge vorsehen können. Größere strukturelle Änderungen (Klassenänderungen) sind darin nicht enthalten, diese bleiben den alle drei Jahre erscheinenden Ausgaben vorbehalten.
Die nach § 19 der Markenverordnung ab 1. Januar 2025 in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzuwendende Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Nizza-Klassifikation wurde im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die im Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen finden Sie auf unserer Markenseite “Klassifikation von Nizza” .

Quelle: DPMA

DPMA: „Ein Fest ohne Fakes“

DPMA-Präsidentin mahnt zur Vorsicht vor Fälschungen beim Weihnachtseinkauf – Produkt- und Markenpiraterie schadet innovativen Unternehmen und kostet Arbeitsplätze – Europäische Polizeibehörde: Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen unbewusst organisierte Kriminalität

Anlässlich des diesjährigen Weihnachtsgeschäfts macht die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), Eva Schewior, auf die Gefahren durch Produkt- und Markenpiraterie aufmerksam – und ruft dazu auf, nicht die Falschen zu beschenken.

“Feiern Sie Ihr Fest ohne Fakes! Mit Geschenken wollen wir anderen eine Freude machen. In manchen Onlineshops häufen sich aber gerade zu Weihnachten scheinbar günstige Angebote, die sich als minderwertige Fälschungen herausstellen. Solche Fakes schaden unserer Wirtschaft, gefährden oft die Gesundheit und machen am Ende niemanden glücklich. Schenken Sie deshalb sicher, greifen Sie zu Originalen und unterstützen Sie mit Ihren Käufen nicht die organisierte Kriminalität.”

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Produkt- und Markenpiraterie in vielen Fällen die organisierte Kriminalität unterstützt, Deutschland zehntausende Arbeitsplätze kostet und oftmals die Sicherheit und Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefährdet.

Die wirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums ist gerade in Deutschland immens: Nach Erhebungen des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erwirtschaften hierzulande Branchen, deren Geschäft besonders stark auf Schutzrechten des geistigen Eigentums (Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs) aufbaut, fast die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts. Ihnen gehören rund ein Drittel aller Beschäftigten an. Laut dem EUIPO gingen deutschen Unternehmen der Bekleidungs-, der Kosmetik- und der Spielzeugindustrie, die besonders stark betroffen sind, durch Produkt- und Markenpiraterie zwischen 2018 und 2021 Einnahmen in Höhe von fast vier Milliarden Euro verloren. 40.000 Arbeitsplätze habe der Handel mit Fälschungen in diesen Bereichen gekostet.

Auch wenn das Bewusstsein für die Schäden durch Produkt- und Markenpiraterie steigt, greifen laut EUIPO noch immer viele Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst zu Fälschungen – besonders junge Menschen. Fast vier von zehn Deutschen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren haben nach einer Befragung des EUIPO schon einmal wissentlich online Fälschungen gekauft. Unter allen Deutschen liegt dieser Anteil bei zehn Prozent.

Auch Urheberrechtsverletzungen sind weit verbreitet: Statistisch nutzten deutsche Internetnutzerinnen und -nutzer durchschnittlich etwa sieben Mal pro Monat Inhalte von Internetseiten illegal. Neun Prozent aller Deutschen taten das schon einmal wissentlich (junge Menschen: 12 Prozent). Besonders gravierend ist die Nutzung illegaler Streamingdienste – auch wenn diese in Deutschland im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich oft genutzt werden.

Eine aktuelle Studie von EUIPO und der europäischen Polizeibehörde Europol unter dem Titel  “Uncovering the ecosystem of Intellectual Property crime – A focus on enablers and impact” zeigt zudem, dass die Anbieter von Fälschungen oftmals Teil eines Netzwerks organisierter Kriminalität sind. Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützten mit dem Kauf solcher Waren mitunter unbeabsichtigt weitere schwerwiegende Straftaten wie Cyberkriminalität, Geldwäsche und Umweltdelikte. Auch gefälschte Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel bringen kriminelle Banden in Umlauf. Die beiden Organisationen schätzen, dass rund 5,8 Prozent des Handels in der EU auf gefälschte Waren entfallen.

Wie Sie sich besser vor Produktpiraterie schützen können, erfahren Sie hier:  https://taxation-customs.ec.europa.eu/identify-fake-goods_de

Quelle: Pressemitteilung DPMA