Die Welt der Markenzeichen wächst

von Rob Davey, Senior Director, CompuMark

Die Zahl der Anträge auf Markenanmeldung steigt weltweit immer weiter an und hat sich zwischen 2008 und 2015 mehr als verdoppelt. Das zeigt die aktuelle Studie „The Trademark Ecosystem – Through the lens of the C-suite“[1], die das unabhängige Marktforschungsinstitut Opinium im Auftrag von CompuMark durchgeführt hat. Die Umfrageergebnisse belegen auch, dass dieser Trend weiter anhalten wird: So gaben 61 Prozent der befragten Unternehmensvorstände an, im letzten Jahr mindestens eine neue Marke angemeldet zu haben – 18 Prozent sogar zwei oder mehr. Nach Plänen zu neuen Markenanmeldungen innerhalb der nächsten 12 Monate befragt, sagten 39 Prozent, sie würden planen, 2017 eine neue Marke anzumelden, und 27 Prozent möchten sogar mehrere Markenzeichen eintragen lassen.

Markenrecherche-Technologien werden bedeutsamer

Auch wenn die Zahl der Markenanmeldungen stetig zunimmt, zeigt die aktuelle Untersuchung gleichzeitig auch die Herausforderungen, die der Anmeldungsprozess für Markenhersteller birgt: So ist der Prozess von der Markenentwicklung über die Recherche bis hin zur endgültigen Anmeldung vor allem zeitaufwendig und bedarf großer Expertise. Marketing- und Markenrechtsexperten stehen unter enormen Druck: sie müssen Marken nicht nur schnell entwickeln und anmelden, sondern dürfen dabei auch keine Fehler machen. Sind sie zu langsam, laufen sie Gefahr, dass andere vor ihnen die Marke registrieren lassen – arbeiten sie nicht sorgfältig, riskieren sie, die Rechte bereits existierender Marken zu verletzen.

So gab die große Mehrheit (80 Prozent) der Umfrageteilnehmer an, sie würden eher neue Marken anmelden, wenn der Anmeldeprozess einfacher wäre – 41 Prozent sagten sogar, es wäre sehr wahrscheinlich. Größtes Hindernis ist der Zugang zu geeigneten Technologien. Immerhin 44 Prozent sind der Meinung, dass sich durch vereinfachten Zugang zu Technologien der Anmeldungsprozess schneller und fehlerfreier durchführen ließe. Auch eine kosteneffektivere Lösung (28 Prozent) und eine Art firmeninternes Self-Service-Portal (25 Prozent) würden laut der Studie helfen, den Prozess zu verbessern. Was viele nicht wissen: Die Technologien dafür sind längst verfügbar.

„Wie sehen Sie das?“ – Vorstände über Markenzeichen

Zunehmende Sorge gilt Markenrechtsverletzungen

Mit der steigenden Zahl von Markenanmeldungen wächst auch die Sorge vor Markenrechtsverletzungen. So sind acht von zehn Vorständen der Meinung, dass diese zunehmen – 32 Prozent sehen sogar eine deutliche Steigerung. Tatsächlich aber ist die Zahl der Markenrechtsverletzung laut Branchenstatistiken die vergangenen zehn Jahre über relativ stabil geblieben. Das könnte allerdings auch daran liegen, dass es zuletzt immer mehr Verhandlungen und Schlichtungen gab, mit dem Ziel, Verstöße außergerichtlich zu lösen.

Fakt ist, dass Markenanmeldungen weiter zunehmen werden. Daher kommt dem Markenmanagement eine immer bedeutendere Rolle zu – das beginnt bei der Entwicklung des Markennamens, geht weiter über die Registrierung bis hin zum proaktiven Beobachten und Ahnden von Markenrechtsverletzungen. Ob mit oder ohne Technologie – dieser Realität müssen sich Marketer und Markenrechtler heute stellen.

Rob Davey, Senior Director, CompuMark, einer Marke von Clarivate Analytics (Quelle: CompuMark)



[1] Die Untersuchung wurde vom unabhängigen Marktforschungsinstitut Opinium im Auftrag von CompuMark durchgeführt. Dafür wurden zwischen dem 12. und 22. August 2016 insgesamt 440 Vorstandsmitglieder aus den USA (106), Großbritannien (104), Italien (59), Spanien (59), Frankreich (57) und Deutschland (55) befragt

EuG maßregelt EUIPO


von Marcus Nothhelfer (Partner bei ARQIS sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht)

Der Sportartikelhersteller Puma hat am Freitag vor dem Europäischen Gericht (EuG) gegen das das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) gewonnen (Az. T?159/15). Das Urteil ist vor allem deswegen spannend, weil das EuG sich zum Umgang des EUIPO mit Unterlagen äußert, die Parteien nicht in der Verfahrenssprache einreichen. Bislang ging das Amt sehr unterschiedlich damit um.

Der Fall: Das italienische Maschinenbauunternehmen Gemma Group Srl hat 2013 die Registrierung einer EU-Marke bei dem EUIPO beantragt. Das Zeichen stellt eine springende Raubkatze dar. Puma legte gegen die Markenanmeldung Widerspruch ein, der jedoch von der Beschwerdekammer des EUIPO zurückgewiesen wurde. Dabei ignorierte die Beschwerdekammer Eingaben über den Bekanntheitsgrad von Puma, da sie nicht in der Verfahrenssprache eingereicht worden waren. Die Entscheidung der Beschwerdekammer hat das EuG nun kassiert. Das EUIPO muss nun über den Widerspruch von Puma unter Berücksichtigung aller Eingaben neu entscheiden.

Analyse: Den Richtern zufolge haben es sich die Prüfer der Beschwerdekammer zu einfach gemacht hat, sodass deren Entscheidung keine relevante Grundlage hat. Puma kann wieder darauf hoffen, die Eintragung des Logos von Gemma als EU-Marke zu verhindern“, fasst es IP-Rechtler Marcus Nothhelfer von ARQIS Rechtsanwälte zusammen. „Die Entscheidung ist grundsätzlich zu begrüßen, weil sie zu mehr Einheitlichkeit in der Arbeit des EUIPO führen dürfte. Das EUIPO ist mit Unterlagen, die nicht in der Verfahrenssprache eingereicht wurden, bislang sehr unterschiedlich umgegangen. Mal akzeptieren die Prüfer das Dokument, in anderen Fällen fordern sie auf, eine Übersetzung nachzureichen, und in wieder anderen Fällen wie hier werden die Dokumente nicht berücksichtigt.

Link zum Urteil einschließlich einer Abbildung des streitigen Markenzeichens.

Marcus Nothhelfer ist Partner bei ARQIS Rechtsanwälte und am Münchner Standort tätig. ARQIS ist eine Wirtschaftskanzlei mit Transaktionsfokus. Sie berät börsennotierte Gesellschaften, Tochtergesellschaften multinationaler Konzerne und mittelständische Unternehmen sowie Finanzinvestoren. An den Standorten in Düsseldorf, München und Tokio sind ca. 45 Berufsträger tätig. www.arqis.com

Welttag des geistigen Eigentums rückt Markenschutz in den Fokus

Von Stefan Moritz, Regional Director DACH, MarkMonitor

Jedes Jahr scheint es so, als kämen passend zum World IP Day eine Reihe von Veränderungen auf den Online-Markt, die sich auch auf den Onlinehandel von Unternehmen auswirken können. Zu den Entwicklungen des vorigen Jahres gehörten vor allem die Zunahme von Multi-Channel-Marketing und digitale Streaming-Angebote. Neue, zusätzliche Herausforderungen treten nun 2016 auf den Plan. Mit den richtigen Markenschutzstrategien können Sie jedoch proaktiv auf solche Marktentwicklungen reagieren.

Gerade Unternehmen, die online Handel betreiben, sollten am World IP Day folgende Marktentwicklungen genauer unter die Lupe nehmen. Denn sie können letztlich ein wichtiger Baustein für die Markenschutzstrategien vieler Unternehmen werden.

Digitale Streaming-Dienste in Monitoring-Programme aufnehmen

Der Markt für Streaming-Dienste wird voraussichtlich weiter zulegen, betrachtet man die steigenden Nutzerzahlen von Anbietern wie Spotify (75 Millionen Abonnenten) und Netflix (69 Millionen Abonnenten). Doch nicht nur die Online-Streaming-Anbieter wachsen, auch die Produktpiraten haben dieses Gebiet für sich entdeckt. Für Inhaber von geistigem Eigentum ist es daher notwendig, digitale Piraterie im Blick zu haben und Streaming-Plattformen in ihre Monitoring-Programme aufzunehmen. Eine neue Form von Piraterie stellt beispielsweise die Streaming-App Popcorn Time von BitTorrent dar. Über diese App können Nutzer blitzschnell tausende Filme online streamen. Innerhalb der nächsten 12 Monate, so die Prognose, werden weitere Angebote wie dieses auftauchen.

Deep Web und Darknet

In diesen Bereichen lässt sich ebenfalls ein deutlicher Anstieg an Aktivitäten verzeichnen. “Deep Web” und “Darknet” sind zwar für die meisten Menschen inzwischen ein Begriff, gerade deswegen müssen sich Markeninhaber jedoch informieren, wie ihre Marken hier vertreten sind. Nur so können sie das Risiko von Markenmissbrauch adäquat abschätzen.

Das “oberflächliche” Internet – also die “normalen” Websites, die auch von Suchmaschinen indiziert werden – bilden einen vergleichsweise kleinen Anteil des World Wide Web. Das Deep Web hingegen setzt sich aus nicht-indizierten, dynamischen Content-Seiten und nicht öffentlichen Websites zusammen, die nicht mit regulären Webbrowsern oder Suchmaschinen aufgerufen werden können. Markeninhaber sollten diese Bereiche des Internets auf jeden Fall besonders stark überwachen, um Markenmissbrauch zu verhindern.

Das Deep Web kann durchaus eine nützliche Informationsquelle darstellen. Es ist gleichzeitig aber auch der Bereich des Internets, in dem sehr oft gefälschte Produkte und Graumarktware verkauft, Benutzerdaten gesammelt, Malware verbreitet und Verbraucher getäuscht werden. Internetnutzer werden zum Beispiel durch Spams, Werbung oder der missbräuchlichen Registrierung von Domains („cybersquatting“) in das Deep Web gelockt.

Beim Darknet handelt es sich technisch gesehen um einen kleinen Teil des Deep Web, der nur über einen speziellen Browser, den sogenannten Tor oder auch Onion-Browser, zugänglich ist. Dieser ermöglicht anonyme Kommunikation und ist relativ leicht aus dem Netz herunterzuladen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Menschen ihre Aktivitäten in das Darknet und den Schwarzmarkt verlagern, wo gefälschte Waren illegal verkauft werden.

3D-Drucker

3D-Druck stellt eine neue, reale Bedrohung für Markeninhaber weltweit dar. Hierbei sind sowohl digitale als auch physische Güter vom Missbrauch geistigen Eigentums betroffen. Besonders Blueprints und CAD-Dateien sind anfällig für Urheberrechtsverletzungen und Missbrauch von geistigem Eigentum. Deshalb müssen Markenschutzstrategien auch die Überwachung solcher Dateien im Internet einkalkulieren.

Obwohl sich die Entwicklung von 3D-Druckern noch im Anfangsstadium befindet, können bereits komplexe, detaillierte Formen gedruckt werden – kostengünstig, benutzerfreundlich und sogar von zu Hause aus. Die Auswirkungen, die der 3D-Druck auf die Wirtschaft haben könnte, sind beträchtlich: Laut dem Wohlers Report von 2014 könnte die weltweite 3D-Drucker-Industrie bis 2018 einen Umsatz von 12,8 Milliarden Dollar erzeugen und bis 2020 sogar die Marke von 21 Milliarden Dollar überschreiten.

Malware

Malware ist heute einfacher herzustellen und diversifizierter als je zu vor. Darunter fallen beispielsweise Spyware wie der Trojaner Win32/Meredrop oder Remote Access Trojaner wie Back Office und AlienSpv. Markeninhaber müssen aber auch gegen Ransomware gewappnet sein, die von Cyber-Kriminellen speziell für die Erzeugung zur direkten Umsatzgenerierung entwickelt wurde. Diese Malware blockiert den Zugang der Nutzer zu ihren Systemen und fordert von ihnen ein „Lösegeld“, damit sie wieder auf ihre Systeme zugreifen können oder gestohlene Daten zurückbekommen. Auch die Verbreitung sogenannter “Drive-by” Ransomware nimmt immer weiter zu. In diesem Fall werden Computer mit Malware infiziert, indem Nutzer auf eine gefährdete Website gelockt wurden – zum Beispiel über ein Pop-Up-Fenster oder eine betrügerische E-Mail.

Unternehmen können jedoch verhindern, dass sie derartigen Cyber-Attacken zum Opfer fallen. Am besten gelingt das, wenn Mitarbeiter und Kunden über die verschiedenen Arten von Online-Betrug und Manipulation aufgeklärt werden, die Betrüger zur Täuschung einsetzen. Desweiteren ist es wichtig, dass Unternehmen die nötigen technischen Schutz-Vorkehrungen treffen. Dazu müssen Dateien regelmäßig abgesichert und Anti-Virus-Programme auf den neusten Stand gebracht werden sowie Spamfilter für Webbrowser und E-Mail-Programme installiert werden.

In dieser komplexen, schnell wachsenden und hochdynamischen digitalen Welt sind die Folgen von Markenmissbrauch für betroffene Unternehmen enorm. Dabei ändert sich die Taktik der Betrüger mindestens genauso schnell wie das Internet selbst. Markenschutzstrategien müssen daher ständig weiterentwickelt werden, um effektiv zu bleiben. Nur so können Unternehmen ihr geistiges Eigentum vor Online-Angriffen schützen, damit auch der nächste World IP Day ein Grund zum Feiern ist.

Hashtags – die nächste (R-)Evolution im Markenrecht

Von Rob Davey, ?Director, Global Service & Customer Experience bei Thomson CompuMark

Innerhalb weniger Jahre hat sich das Wort „Hashtag” (oder einfach #) quasi über Nacht zu einem universal gebräuchlichen und allgegenwärtigen Begriff entwickelt. Dank Facebook, Twitter und Co ist der Hashtag heute auch im alltäglichen Gebrauch angekommen. Früher wurde er überwiegend von technisch versierten Pionieren verwendet, um Aufmerksamkeit auf Tweets oder Posts zu lenken. Jetzt haben vor allem die Millenials den Hashtag für sich entdeckt. Von ihnen wird er bevorzugt eingesetzt, um alltägliche Unterhaltungen aufzupeppen, wie die Hashtags „#BadDay” oder „#SoOverit” verdeutlichen. Weil zum einen die Millenials als Zielgruppe für Unternehmen immer wichtiger und zum anderen Tweets, die einen Hashtag enthalten, doppelt so häufig „retweeted“ werden als andere, nimmt auch die Praxis zu, einen Hashtag als Marke schützen zu lassen.



#ThisIsJustTheBeginning
So haben mittlerweile viele Unternehmen beim Gebrauch von Hashtags aufgeholt und mehr und mehr haben begonnen, sich einen #Hashtag schützen zu lassen, um ihre Marken in Sozialen Netzen vor Missbrauch zu bewahren. Laut einer aktuellen Studie von Thomson Reuters CompuMark haben 2010, vier Jahre nach der Gründung von Twitter, erst sieben Unternehmen Hashtags als Marken angemeldet. Von diesen sieben Anträgen wurde nur fünf stattgegeben. Innerhalb der nächsten Jahre hat sich die Anzahl der Registrierungen von Hashtags als Marke jährlich fast verdoppelt. Allein letztes Jahr galten 1.398 Anträge ausschließlich der Registrierung von Hashtags. Insgesamt waren es in den letzten fünf Jahren 2.898 Anträge weltweit. Spitzenreiter sind seit 2015 die USA mit 1.042 Hashtag-Markenanmeldungen, gefolgt von Brasilien (321) und Frankreich (159).

#CanWeTrademarkIt
Nicht jede Anmeldung wird jedoch genehmigt. Obwohl Unternehmen seit 2010 Hashtags registrieren lassen dürfen, werden viele Anmeldungen bereits während des Verfahrens verworfen. Das könnte sich allerdings schnell ändern. In den USA beispielsweise hat das Patentamt bereits 2013 seine Kriterien aktualisiert – weiter Länder könnten schon sehr bald nachziehen.

#ProtectYourBrand
Wir befinden uns wahrscheinlich in der größten Umbruchphase seit der Einführung des Internets, da die Anzahl der Marken sowohl online als auch in den sozialen Medien mit rasanter Geschwindigkeit wächst. Für Markenhersteller bedeutet dies vor allem eines: In Zeiten, in denen die Menschen immer mehr Zeit mit Social Media verbringen, sollten sie ihre Marken auch in diesem neuen Raum schützen lassen.

Markenverwaltung: Ohne Vorwarnung Rechnung erhalten?

Zum Thema Kostenfalle Markenverwaltung hat Rechtsanwalt Karsten Prehm von der Kanzlei Prehm & Klare Rechtsanwälte einen Gastkommentar verfasst.

Bei dem geschilderten Ausgangsfall könnte es sich um ein wettbewerbswidriges Verhalten im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, 23 BerufsO, 10 RVG, 1 BRAO handeln.

Der Rechtsanwalt ist nämlich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege gemäß § 1 BRAO. Als Organ der Rechtspflege dient der Rechtsanwalt der Verwirklichung und Vollziehung des Rechts. Dies impliziert, dass sich der Rechtsanwalt in der Ausübung seiner Tätigkeit an das Recht zu halten und der Pflege des Rechts zu dienen hat.
Eine Rechnung eines Rechtsanwalts muss formell ordnungsgemäß sein. Es ist folglich entweder der Gebührentatbestand gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anzugeben oder die Rechnung muss sich auf eine konkrete Vergütungsvereinbarung beziehen.

Doch sieht das RVG für die allgemeine Verwaltung und Fristenüberwachung keinen typisierten Gebührentatbestand vor. Es müsste mit den Rechnungsempfängern daher vorher eine entsprechende Vergütungsvereinbarung für die „Markenverwaltung“ getroffen worden sein und natürlich auch der vertragliche Umfang der Markenverwaltung fixiert worden sein. Dies kann über AGBs geschehen, sollte meines Erachtens aber der Ehrlichkeit halber bereits bei der Erteilung des Markenanmeldemandats dem Mandanten offen kommuniziert werden. Unsere Kanzlei berechnet für die rein formelle Markenverwaltung ohne aktive Markenüberwachung folglich keine gesonderten Gebühren für Bestandsmandanten. Die in dem Artikel „Kostenfalle Markenverwaltung“ geschilderten 100,- EUR netto Markenverwaltungsgebühr scheint zudem sehr hoch angesetzt, allemal, wenn die wesentlich haftungsintensivere Tätigkeit der Markenanmeldung nur knapp 100,- EUR netto gekostet haben sollte.

Karsten Prehm
Rechtsanwalt

www.markenservice.net