Aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger:
BlogHaus
Das BlogHaus
Bloghaus-Clique
Da die in der Anzeige genannte Rechtsanwältin z.B. für die Senderfamilie der ARD tätig ist, kann man prima über ein passendes Format spekulieren.
markenrechtliches Sammelsurium
Aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger:
BlogHaus
Das BlogHaus
Bloghaus-Clique
Da die in der Anzeige genannte Rechtsanwältin z.B. für die Senderfamilie der ARD tätig ist, kann man prima über ein passendes Format spekulieren.
Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 306 99 011.3
Dresdner Christstollen, Dresdner Stollen, Dresdner Weihnachtsstollen
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Schutzverband Dresdner Stollen e.V.
Art des Erzeugnisses:
Klasse 2.4 Feine Backwaren
Nach Überzeugung der Markenabteilung besitzt der Dresdner Stollen national und international ein hohes Ansehen, das auf seinem Ursprung in Dresden beruht (Art. 2 Abs. 1b) der Verordnung).
Die eingeholten Stellungnahmen belegen deutlich, dass es sich beim Dresdner Stollen um eine regionale Spezialität handelt, die weit über Deutschland hinaus einen hohen Bekanntheitsgrad und einen guten Ruf erlangt hat.
Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 305 99 006.3
Göttinger Stracke
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Schutzgemeinschaft Göttinger Wurstwaren,
Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.2 Fleischerzeugnisse
Der Schutz begründende Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis ” Göttinger Stracke ” und seinem geografischen Ursprung ergibt sich aus dem besonderen Ansehen, das jenes infolge seiner Herkunft aus Göttingen genießt (vgl. Art. 2 Abs.1 b) 2. Spiegelstrich der Verordnung). Herkunftsbedingte objektive Produktmerkmale müssen darüber hinaus nicht vorliegen.
Die Göttinger Stracke besitzt in der Stadt und in der Region Göttingen einen sehr hohen Bekanntheitsgrad und ist dort beim Verbraucher als regionale Wurstsorte sehr beliebt.
Quelle: DPMA
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 870 vom 22.04.2008:
Hinter`m Sofa an der Front
Suche Klima – Biete Schutz
Die Durchsetzung von Gemeinschaftsschutzrechten – Gemeinschaftsmarke und Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Danke Deutschland
Quelle: Titelschutzanzeiger
Die Anbieter von Großbildleinwänden bei Sport- oder anderen Großereignissen dürfen den Begriff «Public Viewing» weiterhin frei verwenden. Die Wortmarke «Public Viewing» sei patentrechtlich nicht schutzfähig, weil sie keine (Anmerkung: Hier ist wohl eher eine gemeint.) konkrete Dienstleistung beschreibe, sagte Markenprüfer Werner Hochmuth vom Deutschen Patent- und Markenamt in München am Montag der dpa. Jedermann dürfe das Wort benutzen.
[…] Ein in Magdeburg ansässiger Unternehmer hatte in der Vorwoche in einem Radiosender berichtet, er habe sich die Markenrechte an dem Begriff gesichert.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
Ob sich da nicht möglicherweise ein Gericht findet, dass die Situation etwas anders einschätzt als der Herr vom DPMA?
Unter der Registernummer 30740862 führt das DPMA die nachfolgende Wort-/Bildmarke:
Klasse 35: Organisation und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken, organisatorische Beratung bei der Durchführung und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen; Beratung von Unternehmen in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Hinblick auf die Bereiche Unternehmenskommunikation; Marketing, Werbedienstleistungen für Video-Großbildsysteme; Vermietung von Werbezeiten in Kommunikationsmedien, nämlich auf Video- und Großbildsystemen; Konzeptionen und Abwicklung von Werbe- und/oder Unterhaltungs-Events in betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht
Klasse 38: Übertragung (Ausstrahlung) von Großveranstaltungen, insbesondere Sportveranstaltungen mittels Video- und Großbildsystemen; Übertragung (Ausstrahlung) von kulturellen Großveranstaltungen, Konferenzen, Kongressen und Fachtagungen mittels Video- und Großbildsystemen
Klasse 41: Vermietung von Video- und Großbildsystemen für Unterhaltungszwecke; Wiedergabe und Vorführung von aufgezeichneten oder live übertragenen kulturellen, sportlichen, unterhaltenden und bildenden Großveranstaltungen, insbesondere Sportveranstaltungen mittels Video- und Großbildsystemen, sowie von kulturellen Großveranstaltungen, Konferenzen, Kongressen und Fachtagungen mittels Video- und Großbildsystemen
Klasse 42: Konzeptionen und Abwicklung von Werbe- und/oder Unterhaltungs-Events in technischer Hinsicht
Anmeldetag: 22.06.2007
Tag der Eintragung: 30.10.2007
Quelle: DPMA
In der 16. Kalenderwoche wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt der folgende Anträge auf Eintragung einer geografischen Angabe veröffentlicht:
Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 306 99 002.4
Hofer Rindfleischwurst
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Fleischer-Innung Hof-Wunsiedel
Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.2 Fleischerzeugnisse
Quelle: DPMA
Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 16. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.
1 180 380
OMEGA
Nizzaklassen: 16, 29, 30, 36, 35, 39, 41, 42
396 44 690
GELBE SEITEN
Nizzaklassen: 09, 16, 41
397 62 049
KlickTel
Nizzaklassen: 09, 38, 42
304 17 305
klickIdent
Nizzaklassen: 09, 38, 42
307 14 417
LINGEN
Nizzaklassen: 09, 16, 28, 35, 41, 42
Quelle: DPMA