Aktuelle Entscheidungen des BPatG

Wortmarke “Hören Sie nicht auf Ihren Bauch” 29 W (pat) 102/06

Das angemeldete Zeichen weist im Hinblick auf die beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen nicht die gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG erforderliche Unterscheidungskraft auf.

Beschwerde im Löschungsverfahren gegen die Wortmarke “TOOOR!29 W (pat) 85/07

Die zulässige Beschwerde des Markeninhabers und Beschwerdeführers ist unbegründet. Die Markenabteilung 3.4. des Deutschen Patent- und Markenamts hat die Löschung der angegriffenen Marke “TOOOR!” zu Recht angeordnet, da diese im Zeitpunkt der Eintragung eine nicht unterscheidungskräftige Angabe darstellte und das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft auch noch zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag besteht (§ 50 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

Münchner Würstchenstreit

Das Bundespatentgericht in München hat darüber beraten, ob die sogenannte “Münchner Weißwurst” künftig nur noch von Metzgern aus Stadt und Landkreis München hergestellt werden darf. Die Entscheidung wurde allerdings vertagt.

[…] Das Bundespatentgericht in München sollte klären, ob nur Münchner Produzenten ihre Weißwürste auch nach der Stadt benennen dürfen. Der Streit begann vor rund sechs Jahren. Münchner Metzger und Gastronomen gründeten eine Schutzgemeinschaft und beantragten, die “Münchner Weißwurst” als regionale Spezialität schützen zu lassen.

[…] Das Patentamt prüfte jahrelang und entschied 2005: Ja, die “Münchner Weißwurst” soll geschützt werden. Doch dieser Beschluss ist bis heute wirkungslos, denn insgesamt sechs Hersteller, die nicht in München produzieren oder keine Sonder-Auflagen für die Zutaten erfüllen wollen, legten Beschwerde ein.

Quelle: Bayerischer Rundfunk

Den Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe g.g.A. für die Münchner Weißwurst fürht das Deutsche Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 303 99 904.7.

Im Antrag beansprucht die Schutzgemeinschaft “Münchner Weißwurst” auch das folgende Kennzeichnen zur Etikettierung.

Quelle: DPMA

Löschungsanträge (49/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 49. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

300 26 437
EUROPREMIUM
Nizzaklassen: 16, 20, 35, 39

304 27 434

Nizzaklassen: 16, 35, 36, 41, 42

305 09 305
DREIT
Nizzaklassen: 35, 36, 37

306 48 757
Musicaldinner
Nizzaklassen: 35, 43

306 77 107
mix
Nizzaklassen: 38, 39, 42

307 04 786
Horror Dinner
Nizzaklassen: 16, 41, 43

307 50 563
Autohaus Arndt
Nizzaklassen: 12, 35, 37

307 58 265
Simca
Nizzaklasse: 12

307 70 276
Deutsches Journalisten-Netzwerk
Nizzaklassen: 09, 16, 40

Quelle: DPMA

Smileyübernahme

Die belgische The Smiley Company SPRL hat die nachfolgenden marken übernommen.

Registernummer: 1 077 715

Nizzaklassen: 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 34
Anmeldetag: 22.02.1985

Registernummer: 301 16 896
SMILEY
Nizzaklassen: 29, 31
Anmeldetag: 23.01.1998

Die Übertragung der Markenrechte wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 49. Kalenderwoche veröffentlicht.

Quelle: DPMA