Admin reloaded – oder ADMIN & ADMINA

Noch älter als die bereits erwähnte ADMIN Marke der Bundesrepublik Deutschland ist die nachfolgende unter der Registernummer 1033941 geführte Wortmarke.

ADMIN
Nizzaklassen: 09, 16
Anmeldedatum: 19.08.1981
Inhaber: Fujitsu Siemens Computers GmbH
Waren & Dienstleistungen:
Elektronische Geräte zum analogen Erfassen veränderlicher Meßgrößen; elektronische Meß-, Registrier- und Überwachungsgeräte; elektronische Nachrichten- und Datenaufnahme-, -verarbeitungs-, -speicher-, -eingabe- und -ausgabegeräte; Fernschreiber, Fernsprecher, Fernsprechwählvermittlungsgeräte, Fernschreibwählvermittlungsgeräte; elektronische Rechengeräte; Schreib- und Abrechnungsautomaten, Fakturier-, Buchungs-, Rechen- und Lochkartenmaschinen, Datenverarbeitungsmaschinen, Datenübertragungsgeräte, Adressiermaschinen, Blattschreiber, Lochkartenleser, Lochkartenstanzer, Lochstreifenleser, Lochstreifenstanzer, Schnelldrucker als Datenausgabegeräte, Belegleser, Datensichtgeräte, Lochstreifen- und Magnetbandgeräte, Trommel-, Platten- und Kartenspeicher; Lochstreifen, Lochkarten, Magnetbänder, Magnetplatten, Magnetbandkassetten, Magnetplattenkassetten, Druckschriften, jeweils auch mit gespeicherten und/oder aufgezeichneten Dateninformationszeichen versehen; Datenmodulatoren, Datendemodulatoren, Analog-Digitalwandler, Datenübertragungssteuergeräte (-apparate), elektronische Rechner zur Steuerung von Werkzeugmaschinen, Prozeß-, Schulungs- und Meßwertverarbeitungsrechnern; Teile sämtlicher vorgenannter Geräte; elektronische Registrierkassen mit Zubehör, nämlich Etikettendrucker, Etikettenleser, Bondrucker, Rückgeldgeber, Ausweisleser.

Quelle: DPMA

Und auch der Gleichberechtigung soll im Markenregister Genüge getan werden:

Registernummer: 30037449
ADMINA
Nizzaklasse: 09, 35, 37, 38, 41, 42
Anmeldedatum: 17.05.2000
Inhaber: Fiddicke, S.
Waren & Dienstleistungen:
Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Software; Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten; Dienstleistungen im Bereich von Online-Medien, nämlich Gestaltung, Entwicklung und Programmierung von Internetseiten (sogenannte Internetsites oder Homepages), insbesondere für Werbezwecke, von Netzwerken, Datenbanken und Software für elektronischen Handel und Vertrieb (sogenannte E-Commerce); Online-TV, Video- und/oder Audioübertragungen, insbesondere über das Internet; Software-Design, insbesondere für den Internetbereich; Einrichtung von EDV-Netzwerken; Erstellung von Werbe- und Marketingkonzepten und Werbung in Verbindung mit Multimedia-Produkten; Erstellung und Herausgabe von Unterlagen und Dokumentationen im Zusammenhang mit den vorgenannten Dienstleistungen auch in Form elektronischer Medien; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, wissenschaftliche und industrielle Forschung.

Quelle: DPMA

BPatG: Gelbe Seiten Yellow Pages

25 W (pat) 111/06

Beschluss

In der Beschwerdesache betreffend 396 44 690.6 S 297/04 Lö

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 27. November 2008 beschlossen:

Es wird festgestellt, das der Beschluss der Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 21. Juli 2006 wirkungslos ist, soweit die Löschung der Marke 396 44 690 „GELBE SEITEN“ angeordnet worden ist.

Gründe

Mit Beschluss vom 21. Juli 2006 hat die Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamtes die Löschung der eingetragenen Marke 396 44 690 „GELBE SEITEN“ gem. §§ 50 Abs. 1, 2, 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG angeordnet.

Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt.

Im Beschwerdeverfahren hat die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin den Löschungsantrag zurückgenommen.

Der angefochtene Beschluss ist demzufolge hinsichtlich der angeordneten Löschung wirkungslos, § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog (vgl. dazu BGH Mitt. 1998, 264 „Puma“).

Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidung von Amts wegen, zumal das Registerverfahren im wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht wird (vgl. dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., Rdn. 46 zu § 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., Rdn. 57).

Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlass, § 71 Abs. 1 und 4 MarkenG.

Quelle: Bundespatentgericht

Analog dazu auch der Beschluss betreffend die Marke 396 21 465.7 S 193/04 Lö „Yellow Pages“.

Quelle: Bundespatentgericht

Aus Norddeutsche Affinerie wird Aurubis

Die Norddeutsche Affinerie AG und die Cumerio nv/sa werden nun auch nach außen den Zusammenschluss zeigen. Das neue, vergrößerte Unternehmen soll Aurubis heißen. „Der Name steht für das, was uns verbindet und stark macht, unsere gemeinsame Leidenschaft für Kupfer“, so Vorstandsvorsitzender Dr. Bernd Drouven heute in Hamburg.

„Aurubis“ ist der aus dem Lateinischen abgeleitete Begriff für „rotes Gold“. „Damit bringt der Name auf den Punkt, was Kupfer für uns und
unsere Kunden ist – ein Metall von außergewöhnlichem Wert.

[…] Bleiben wird das bekannte Logo der Norddeutschen Affinerie AG, das blaue Dreieck. Es hat eine lange Tradition und zeigte ursprünglich drei Hüttenwerkzeuge. Im Laufe der 142-jährigen Unternehmensgeschichte wurde es mehrmals modernisiert.

Die handelsrechtliche Umbenennung wird erst nach dem offiziellen Beschluss der Hauptversammlung am 26. Februar 2009 erfolgen. Bis
dahin wird auch die Aktie weiterhin unter Norddeutsche Affinerie AG notiert werden.

Quelle: Pressemitteilung der Norddeutschen Affinerie AG

Die passende Marke zum neuen Namen wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt bereits am 19.08.2008 angemeldet.
Unter der Registernummer 302008054035 beansprucht die Wortmarke “Aurubis” Schutz in den Klassen 06, 14 und 40. Als Inhaber des Markenrechts wird derzeit ein Partner der vertretenden Münchener Patentanwaltskanzlei geführt. Die Übertragung der Marke wird nach Bekanntgabe des neuen Namens vermutlich bald erfolgen.

Dabei ist der Norddeutschen Affinerie die Geheimhaltung des neuen Namens gut gelungen. Neben der Tatsache, dass die Marke nicht im eigenen Namen angemeldet wurde, bediente man sich zusätzlich auch nicht der üblicherweise als Vertreter im Markenregister geführten Hamburger Anwaltssozietät. Insofern war das geplante Projekt über das Markenregister nicht zu ermitteln.

Löschungsanträge (50/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 50. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

399 54 689
Scout24
Nizzaklassen: 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33

300 15 182
Big Food
Nizzaklassen: 30, 31, 42

302 45 855

Nizzaklassen: 35, 41

304 11 481
Teutopharm
Nizzaklassen: 05, 10, 30

307 72 426
Deutsche Journalisten-Konferenz
Nizzaklasse: 16

307 72 427
Deutsche Journalisten-Tagung
Nizzaklasse: 16

307 72 429
Deutscher Journalisten-Kongress
Nizzaklasse: 16

Quelle: DPMA