Was ist denn beim DPMA los?

In den letzten Jahren ist das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine sehr strenge Eintragungspraxis kritisiert worden. Diese rigide Beurteilung von Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfigkeit ist regelmäßig als Grund für die schwindende Attraktivität und sinkende Anmeldezahlen und die Anmeldeverlagerung zum HABM genannt worden. Denn im Gegensatz zum DPMA war die Europäische Markenbehörde, das HABM, eher für eine etwas laxere Eintragungspraxis bekannt. Ob die sinkenden Zahlen beim DPMA und die alljährlichen Rekordmeldungen des HABM primär von der Eintragungspolitik beeinflußt wurden, ist sicher fraglich. Dass Anwälte bei unterscheidungsschwachen Marken eher zur Europäischen Anmeldung raten ist allerdings alltägliche Praxis.

Bei den soeben veröffentlichten MontagsMarken muss man sich allerdings die Frage stellen, ob es eine Trendwende in Sachen Eintragungspraxis gibt.

302012058631

Nizzaklasse: 43
Waren & Dienstleistungen
43 Verpflegung von Gästen in Restaurants, Catering
Anmeldedatum 12.11.2012
Eintragungsdatum 23.04.2013

302012058325

Nizzaklassen: 41, 43
Waren & Dienstleistungen
41 Organisation und Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen
43 Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken; Verpflegung von Gästen im Rahmen von Gastronomie
Anmeldedatum 12.11.2012
Eintragungsdatum 21.12.2012

Quelle: DPMA

Was meinen die MarkenBlog Leser zu diesen Markeneintragungen?

Ist die Marke "Sauerkraut" schutzfähig?

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Ist die Marke "JUX" schutzfähig?

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“WIR SIND DAS VOLK WSDV” Löschungsantrag veröffentlicht

Gegen die Wortmarke WIR SIND DAS VOLK WSDV (Registernummer 30 2011 036 817) ist im aktuellen Markenblatt des DPMA ein Löschungsantrag nach §50 MarkenG “Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse” veröffentlicht worden.

Die Marke war im Zuge des Löschungsantrages gegen die Wortmarke “Wir sind das Volk” der Stadt Leipzig bekannt geworden. Kürzlich hatte das Rechtsamt der Stadt Leipzig angekündigt gegen die Marke “WIR SIND DAS VOLK WSDV” vorgehen zu wollen.

Was meinen die MarkenBlog-Leser?

Ist der Löschungsantrag gegen die Marke berechtigt und aussichtsreich?

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RauteMusik vs. #music?

Twitters neuer Musikdienst “#music” geht der RauteMusik GmbH gegen den Markenstrich.

Die Wortmarke RauteMusik (Registernummer 302010040131) ist beim Deutschen Patent- und Markenamt seit dem 05.07.2010 in den Nizzaklassen 16, 25, 38 und 41 geschützt.
Stellt sich also die Frage, ob das Wort Raute und das Zeichen # verwechslungsfähig sind?

Was meinen die MarkenBlog Leser?

RauteMusik vs. #music - sind die Zeichen verwechselbar?

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