Marke “law blog” nicht löschungsreif

urteilte die Mehrheit (52%) der MarkenBlog-Leser im Rahmen der letzten Abstimmung.

Ich möchte mich ausdrücklich für die zahlreiche Beteiligung, nicht zuletzt ausgelöst durch die Verlinkung im law blog, bedanken.

Wer sich zum Themenkreis absolute Schutzhindernisse, Unterscheidungskraft und Löschungsverfahren informieren möchte, dem sei ein Blick in die entsprechenden Passagen des MarkenG empfohlen.

Ob das Deutsche Patent- und Markenamt sich der Mehrheitsmeinung der MarkenBlog-Leser anschließen wird, könnte sich schon bald zeigen, denn die tagesaktuelle Markendatenbank des DPMA verzeichnet zur Marke law blog (Registernummer: 30524784) einen Löschungsantrag.


Quelle: DPINFO

Dazu sei aber noch angemerkt, dass die Hürden für eine Löschung recht hoch sind und es sicherlich einfacher ist eine unterscheidungsschwache Marke eintragen zu lassen, als dieselbe Marke wegen absoluter Schutzhindernisse aus dem Markenregister zu entfernen.

Abschließend möchte ich noch auf die aktuelle Abstimmung zu möglichen Auswirkungen des RechtsdienstleistungsG für die Dienstleistung der Markenanmeldung hinweisen.