Abstimmungsergebnis Adwords

“Stellt die Benutzung einer fremden Marke als Keyword im Rahmen einer AdWords Kampagne eine Markenverletzung dar?” hatte ich die MarkenBlog-Leser im Rahmen einer Abstimmung gefragt.

82% beantworten diese Frage mit “Ja”. Lediglich 18% der abstimmenden Leser erachten die Benutzung einer fremden Marke als Keyword einer Adwords Kampagne als markenrechtlich unbedenklich.

Ich bin jedenfalls gespannt, ob sich der BGH dieser Mehrheitsmeinung anschließen wird.

Die aktuelle Abstimmung beschäftigt sich mit Prägetheorie und Neutralisationslehre zur Beurteilung von Verwechslungsfähigkeit von Marken.

Abstimmungsergebnis zu den Gebühren des DPMA

“Sind die amtlichen Gebühren des DPMA angemessen?” hatte ich die MarkenBlog-Leser im Rahmen einer Abstimmung gefragt.

Erstaunliche 74% beantworten diese Frage mit “Ja”. Lediglich 20% der abstimmenden Leser erachten die amtlichen Gebühren als zu hoch.

Die aktuelle Abstimmung beschäftigt sich mit der Frage, ob die Benutzung einer fremden Marke als Keyword im Rahmen einer AdWords Kampagne eine Markenverletzung darstellt.

Abstimmungsergebnis

“Sollte das amtliche Markenregister zu jeder Marke den verantwortlichen Prüfer des DPMA veröffentlichen?” hatte ich die MarkenBlog-Leser im Rahmen einer Abstimmung gefragt.

Die Antwort fiel mit 51% äußerst knapp gegen eine derartige Veröffentlichung aus.

Die aktuelle Abstimmung beschäftigt sich mit der Frage, ob die amtlichen Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes eine angemessene Höhe aufweisen.

Umfrageergebnis zum Rechtsdienstleistungsgesetz

“Ist durch das RechtsdienstleistungsG die Anmeldung von Marken für Dritte durch Nichtjuristen legal?” hatte ich die MarkenBlog-Leser im Rahmen einer Abstimmung gefragt.

Die Antwort fiel mit 69% eindeutig gegen die Markenanmeldung durch Nichtjuristen aus. 18% der der Befragten sehen einen höchstrichterlichen Klärungsbbedarf in dieser Frage.

Die aktuelle Abstimmung beschäftigt sich mit der Frage, ob das amtliche Markenregister zu jeder Marke den verantwortlichen Prüfer des DPMA veröffentlichen sollte.