Streit um Schleichbären: Streitwert 250.000 EUR

Die Markenanmeldung “Schleichbären” (Registernummer: 302009006226) machts möglich – der Spielwarenproduzent Schleich wird aufmerksam und die Folge ist eine Abmahnung mit anschließendem Rechtsstreit.

Und Ehemann Franz meldete 2003 für sie die Bären-Werkstatt als Gewerbe an. “Ich mache zwischen 500 und 700 Euro Gewinn pro Jahr”, sagt Monika Schleich.
Deshalb war sie überrascht, als im Juli 2009 bei Familie Schleich ein Brief des bekannten Spielwarenherstellers Schleich ins Haus flatterte: Sie solle es unterlassen, mit dem Namen “Die Schleichbären” für ihre Teddys zu werben, ansonsten zöge der Hersteller vor Gericht. Die Hobby-Bastlerin lehnte sich auf – nun wird der Fall am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt.

Quelle: Spiegel

Die Schleich GmbH aus Schwäbisch Gmünd hält mit Priorität vom 07.03.1978 die folgende Wort-/Bildmarke, mit der auch die Kunststofftiere gekennzeichnet werden.

Registernummer: 979508

Nizzaklasse: 28

Quelle: DPMA

Eine reine Wortmarke für das Kennzeichen “Schleich” wurde erst am 03.04.2009 angemeldet. Die Marke (Registernummer: 302009020428) beansprucht Schutz in den Klassen 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 41 und 45 und ist fast zwei Monate jünger als die am 04.02.2009 angemeldete Marke “Schleichbären“.

Eine klare Sache ist dieser Streit nicht. Es sprechen durchaus auch diverse Aspekte für Frau Schleich und ihre Schleichbären.
Letztlich muss sich die Schleich GmbH fragen, warum der gesamte Markenauftritt auf die oben dargestellt Wort-/Bildmarke “Schleich S” aufgebaut wurde. Selbst den Internetauftritt des Unternehmens findet man unter schleich-s.de. Warum wurden die Kennzeichen “Schleich” und “Schleichtiere” so sträflich vernachlässig? Unter der Bezeichnung Schleichtiere sind mir die beliebten Figuren nämlich seit vielen Jahren bekannt.
Die Bezeichnung “Schleichbär” für eine Bärenfigur der Schleich GmbH habe ich persönlich aber noch nie gehört. Genauso wenig wie “Schleichschwein”, “Schleichhund” oder “Schleichkamel”. Schleichkatze wohl, aber das ist erstens etwas völlig anderes und zweitens hier irrelevant.

Danke an Anett und Till für die Hinweise!

Löschungen (01/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

997 289
PROCONSULT
Nizzaklasse: 35
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 076 782
GRACE
Nizzaklasse: 12
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 00 576
MEVIDAS
Nizzaklasse: 09, 10, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 02 983
Futschi
Nizzaklassen: 21, 32, 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 28 922

Nizzaklasse: 36
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 72 268

Nizzaklassen: 05, 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 04 672
Otraves
Nizzaklassen: 03, 05, 10, 29, 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 09 479
ZWEIEINS
Nizzaklassen: 25, 35, 38
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 10 271
BAD Bank
Nizzaklasse: 36
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 33 807
Futschi Ice
Nizzaklasse: 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

30 2008 013 055
Diamond Lotus Tantra
Nizzaklassen: 41, 42, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 022 611
TKN Destination Design
Nizzaklasse: 35
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 053 511
LILALOTTO
Nizzaklassen: 35, 36, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Agenturkürzel: AP, APD und DAPD

Alles KLARPD?

Näheres zu den Agenturkürzel:

Die frühere AP GmbH heißt seit Mitte Dezember 2009 DAPD (Deutscher Auslands-Depeschendienst). Die Meldungen werden seitdem in Klammern mit “APD” gekennzeichnet.

Dagegen wandte sich die Nachrichtenagentur APD (Adventistischer Pressedienst), Ostfildern bei Stuttgart. Sie kennzeichnet ihre Meldungen bereits seit 1983 mit dem Kürzel “APD”. Außerdem erhielt sie vom Deutschen Patent- und Markenamt 2004 Wortmarkenschutz für den Begriff “Adventistischer Pressedienst (APD)”.

Quelle: news.staonline.de

Neben der im Artikel erwähnten Wortmarke (Registernummer: 30416616) existiert im markenregister des DPMA unter der Registernummer 39814803 auch noch folgende Wort-/Bildmarke.


Nizzaklasse: 38
Waren & Dienstleistungen: Dienstleistungen einer Nachrichtenagentur

Quelle: DPMA