Kein Schutz für den Kloß aus Thüringen

Das Bundespatentgericht hat nach einem Bericht der Thüringer Allgemeine den Schutz für die geografische Herkunftsangabe “Thüringer Klöße” (Registernummer: 30099005.7) gekippt.

Die Münchener Richter argumentierten, dass die Kartoffelbeilage inzwischen überwiegend außerhalb des Freistaats produziert werde. Zudem habe sich der Begriff des Thüringer Kloßes von seiner ursprünglichen Herkunftsbezeichnung längst zu einem reinen Gattungsbegriff gewandelt.

Die Gefahr aus dem Register

Unter der Schlagzeile “Panne im Patentamt” berichtet Bild.de über die Veröffentlichung eines neuen Fahrzeugdesigns.

Amtlicher Frühstart! Der neue Kia Sportage sollte eigentlich erst auf dem Genfer Salon 2010 enthüllt werden – Fotos aus den Akten des Europäischen Patentamts zeigen ihn aber schon jetzt.

Unter der Nummer 001652744-0001 findet man das am 28.12.20009 angemeldete Geschmacksmuster der Kia Motors Corporation in der Geschmacksmusterdatenbank des HABM.


(Quelle: HABM)

Ob jetzt ein Fehler im Amt oder seitens des der Anmelderin bei der Anmeldung unterlaufen ist, lässt sich kurzfristig wohl nicht klären. Grundsätzlich bietet das Geschmacksmuster jedoch die Möglichkeit der Aufschiebung der Bekanntmachung, um derartige vorzeitige Veröffentlichungen zu verhindern.

EINGETRAGEN UND TEILWEISE BEKANNT GEMACHT (Teil A.2 des Blattes für Gemeinschaftsgeschmacksmuster)

Ein Geschmacksmuster wechselt in diesen Verfahrensstand, wenn es in das Register der eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) eingetragen und wenn die Aufschiebung der Bekanntmachung beantragt wurde. In diesem Fall werden nur begrenzte Informationen online in dem Blatt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster und in RCD-ONLINE bekannt gemacht. Die Wiedergabe des Geschmacksmusters wird nicht bekannt gemacht. Das Geschmacksmuster kann bis zu 30 Monaten in diesem Verfahrensstand verweilen.

Quelle: HABM

MontagsMarken 04. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 26.01.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 243 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302009004993

Nizzaklasse: 21

302009004751

Nizzaklassen: 25, 33, 43

302009004737

Nizzaklassen: 03, 18, 25

302009004673

Nizzaklasse: 33

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Stadt Mannheim verlangt Unterlassung des Twitter-Namens “Mannheim”

Wo Eigentum auf Eigentümlichkeit beruht

BPatG Entscheidungen 2/2010

Gebührenvergleich Deutschland – Dänemark

Neues Corporate Design für Union Investment

Protocol Relating to the Madrid Agreement Concerning the International Registration of Marks: Declaration by the Syrian Arab Republic

Abmahnung Marke “Dildoparty” durch die Kanzlei Hübsch & Weil

WIPO: Gebührenänderung Singapur

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über die geänderte Gebührenstruktur bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Singapurs im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung
Für eine Nizzaklasse: 247.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 247.- CHF

Verlängerung
Für eine Nizzaklasse: 196.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 196.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 22. Februar 2010 in Kraft treten.

Quelle: WIPO