Registernummer: 302009000721
Nizzaklassen: 18, 25
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Registernummer: 302009000721
Nizzaklassen: 18, 25
Quelle: DPMA
Parallel haben sich auch die Wogen im Rechtsstreit mit Amazon etwas geglättet. Amazon war gegen die eingetragene Marke Amazee vorgegangen, da man eine Verwechslungsgefahr bei den Namen sah. Amazee hat zuletzt nun auf den Markenschutz in den USA verzichtet, operiert dort aber weiter unter demselben Namen. In anderen Ländern ist die Marke allerdings weiter geschützt.
Quelle: Netzwoche.ch
Europäische Gemeinschaftsmarke
Registernummer: 2595395
VAN NISTELROOY
Nizzaklassen: 16, 25, 28
Inhaber: Ruud, Van Nistelrooy,
Anmeldedatum: 27.02.2002
Anders ist die Situation allerdings beim Spitznamen des holländischen Nationalkickers. Die Wortmarke “VAN THE MAN” ist als Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer: 7053754) für den ebenfalls so bezeichneten Sänger Van Morrison geschützt.
Quelle: HABM
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
304 03 166
CONPARTIS
Nizzaklassen: 35, 36
305 51 582
Nizzaklassen: 29, 30, 32, 33
305 62 456
Nizzaklassen: 41, 44
307 10 542
Rephoren
Nizzaklasse: 05
307 10 547
Referen
Nizzaklasse: 05
307 69 950
Nizzaklassen: 35, 42
30 2008 016 293
Nizzaklassen: 16, 38, 39
Quelle: DPMA
Nach zehnjährigem Rechtsstreit geht es im Goldhasenstreit zwischen den Herstellern Lindt und Hauswirth wieder von vorne los.
Seit zehn Jahren währt der Osterhasenstreit zwischen der Schokomanufaktur Hauswirth aus Kittsee und dem Schweizer Schokoriesen Lindt. Vom EuGH ging der Fall ans Oberlandesgericht und von dort nun ans Handelsgericht zurück.
Quelle: ORF.at
Die New York Times berichtet über die Anspüche, die das japanische Unternehmen Fujitsu auf die Marke iPad erhebt.
via: basiscthinking.de
Was man bei den jetzt aufkommenden Betrachtungen zur Marke iPad nicht vergessen sollte, ist die berühmte Marke IPOD, für die Apple in der EU eine Priorität von 2001 vorweisen kann. Die Marke ist sicherlich ein geeignetes Argument, um den Inhabern prioritätsjüngerer iPad Marken eine Koexistenz schmackhaft zu machen.
Man darf Apple wohl guten Gewissens eine erhebliche markenrechtliche Risikobereitschaft bei der Präsentation neuer Marken attestieren. Aber das Unternehmen verfügt eben auch über die Fähigkeit diese Marken durchzusetzen oder sich auch mit namhaften Gegner zu einigen. (siehe iPhone Streit mit Cisco)