BPatG: Voreintragungen im Anmeldeverfahren

27 W (pat) 220/09

Leitsatz:
Voreintragungen im Anmeldeverfahren

1. Zur Bedeutung von Voreintragungen vergleichbarer Drittmarken im Anmeldeverfahren.

2. Der von Teilen der Instanzrechtsprechung und des Schrifttums geforderten sog. “Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamtes” (vgl. BPatG GRUR 2009, 683, 684 – SCHWABENPOST; Töbelmann, GRUR 2009, 1008) sind von Rechts wegen enge Grenzen gesetzt. Steht aufgrund des zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung einer angemeldeten Marke gegebenen Erkenntnisstandes – insbesondere von zum Zeitpunkt der Entscheidung bestehenden Tatsachen, die belegen, dass für den Verkehr die beschreibende Bedeutung einer angemeldeten Kennzeichnung gegenüber ihrem Verständnis als Herkunftszeichen im Vordergrund steht – für den zuständigen Prüfer des Deutschen Patent- und Markenamtes aufgrund seiner eigenen Wertung fest, dass ein Schutzhindernis gegeben ist, darf ihm nämlich eine innerdienstliche Anweisung, die tatsächlichen Grundlagen seiner Entscheidung anders zu werten, weder im Einzelfall noch durch Verwaltungsvorschriften erteilt werden; solche allgemeinen Anweisungen überschritten das nach allgemeiner Ansicht nur eingeschränkt bestehende Weisungsrecht des Präsidenten des Patentamts. Da solche Weisungen den Prüfer nicht binden können, erübrigen sich weitere Ausführungen zu den vom Anmelder genannten angeblichen Voreintragungen, da diese nicht entscheidungserheblich sein können, wenn der Prüfer des Deutschen Patent- und Markenamtes ein Schutzhindernis für die Eintragung der konkret zu beurteilenden Anmeldemarke für gegeben erachtet.

Quelle: Bundespatentgericht

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

120 360
Pfalzperle
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 19.05.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

120 569

Nizzaklasse: 08
Anmeldedatum: 07.05.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

125 914
KEM
Nizzaklasse: 05
Anmeldedatum: 15.06.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

128 963

Nizzaklassen: 01, 03, 05
Anmeldedatum: 15.04.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

140 003

Nizzaklassen: 01, 03, 04, 06, 07, 08, 09, 11, 12, 14, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27
Anmeldedatum: 28.06.1909
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

BPatG: Etikett

28 W (pat) 27/09
Az. der Parallelentscheidungen
28 W (pat) 28/09
28 W (pat) 29/09
28 W (pat) 30/09
28 W (pat) 31/09
28 W (pat) 32/09
28 W (pat) 33/09

Leitsätze:

Etikett

1. Zur Schutzfähigkeit dreidimensionaler, produktbezogener Formmarken.

2. Ein “Kennzeichnungsnotstand” auf dem Produktbereich der Etiketten besteht nicht.

3. Ein Registerschutz von gebräuchlichen Formgestaltungen für Etiketten, Bonrollen, Anhängetafeln und vergleichbare Waren, wie beispielsweise rechteckige, konkave oder konvexe Gestaltungsvarianten, kommt nur unter den Voraussetzungen einer durch Benutzung erworbenen Verkehrsbekanntheit nach § 8 Abs. 3 MarkenG in Betracht (Abweichung von BGH I ZB 012/96 und I ZB 013/96 – Etikettenartige Umrahmungen).

Quelle: Bundespatentgericht

DaWanda und Jack Wolfskin

Im Rahmen der Social Media Week in Berlin (#smwberlin) wurde am Dienstag, dem 2. Februar 2010 zum ersten Mal der Social Media Award „Oskr“ im Festsaal Kreuzberg verliehen. Die Verleihung war krönender Abschluss des zentralen Kongresstages, auf dem ausführlich über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten im Web 2.0 informiert wurde. Bekannte Persönlichkeiten wie Johnny Haeusler von Spreeblick oder Sascha Lobo, freuten sich wie Moderator Nilz Bokelberg auf den Abend. „Selten war Streit unterhaltsamer als in diesem Rahmen. Wir haben es geschafft, die Perlen deutscher Online-Streitkultur gebührend zu würdigen“, erklärt der Moderator. Die aus den Initiatoren der #smwberlin bestehende Jury kürte in Anwesenheit von über 300 Gästen die DaWanda GmbH und Jack Wolfskin zum Preisträger des „Oskr“. Der Award wurde unter dem Motto „Streit! Konstruktive Kontroverse im Web“ an die beiden Unternehmen vergeben.

Quelle: Pressemitteilung