Fidget Spinner – die Marken

Fidget Spinner sind das Trendspielzeug der Saison. Daher verwundert auch nicht, dass bereits diverse Markenanmeldungen bei den zuständigen Markenämtern zur Prüfung eingegangen sind.

Ein Überblick:

Schweiz:
Wortmarke: Fidget Spinner
Aktenzeichen 55950/2017
Rechtsstand Angemeldet
Nizzaklasse 28, 32, 35
Anmeldedatum 12.05.2017

Deutschland:
Wortmarke: fidget spinner
Aktenzeichen 3020172086633
Rechtsstand Angemeldet
Nizzaklasse 28
Anmeldedatum 15.03.2017

Europäische Union:

Markennummer 16640781
Rechtsstand Angemeldet
Nizzaklasse 28
Anmeldedatum 26.04.2017


Markennummer 16667412
Rechtsstand Angemeldet
Nizzaklasse 28
Anmeldedatum 03.05.2017

Wortmarke: FIDGET SPINNER
Markennummer 16733371
Rechtsstand Angemeldet
Nizzaklasse 28, 30
Anmeldedatum 18.05.2017

Quellen: IGE, DPMA, EUIPO

MontagsMarken 23. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 13.06.2016. An diesem Tag wurden insgesamt 207 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302016105386

Nizzaklassen: 36, 37

302016217124

Nizzaklassen: 35, 36, 42

302016217160

Nizzaklassen: 29, 30

302016016685

Nizzaklassen: 03, 05

Quelle: DPMA

IntellectualProperty

In der aktuellen Ausgabe des IntellectualProperty Magazins lesen Sie Beiträge zu folgenden Themen:

Ist Compliance immer kompliziert?
Aus der Praxis: Die Einführung eines Open-Source-Compliancemanagements im Unternehmen

Foreseeable FRAND – ein Oxymoron?
Erste europäische Gerichtsentscheidung berechnet FRAND-Lizenzgebühren

Ohne detaillierte Analyse geht es nicht
G 1/15: Es gibt keine „giftigen“ Prioritäten oder „giftigen“ Teilungsanmeldungen

Keine Haftung mehr für Hostprovider?
Im Blickpunkt: Die neueste Rechtsprechung des OLG München

Keine Rettung in Sicht
Im Blickpunkt: Rückruf von Rescue-Tropfen als Teil des Unterlassungsanspruchs

Die gesamte Ausgabe finden Sie im PDF-Format unter: www.intellectualproperty-magazine.com.