DPMA stellt seine neue Webseite vor

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat jetzt einen komplett neu gestalteten und inhaltlich überarbeiteten Internet-Auftritt. Das zeitgemäße Layout macht die neue Internetseite übersichtlicher, verbessert die Lesbarkeit und sorgt für noch größere Benutzerfreundlichkeit. Auch die Struktur des neuen Auftritts ist deutlich schlanker.

Unsere Nutzerinnen und Nutzer – ob fachlich versiert oder Laien – finden nun mit wenigen Klicks die Informationen, die sie benötigen. Der neue Internetauftritt ist barrierefrei, zweisprachig und für die mobile Nutzung optimiert. “Die ansprechende Optik, die verbesserte Funktionalität und die übersichtliche Gliederung sorgen dafür, dass sich das DPMA ab sofort auch optisch als moderner Dienstleister im Netz präsentiert”, so DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. “Unsere vielfach bewährten Serviceangebote sehen jetzt noch besser aus und sind noch leichter zugänglich.”

Quelle: DPMA

Bahlen vs. Leibniz Universität – Markenstreit in Hannover

Die Hannoversche Allgemeine berichtet über den Markenstreit in Hannover.

Stein des Anstosses ist das Kennzeichen “Leibnizshop”, das die Universität nutzt und als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert hat.

Bei der Markenanmeldung hat es die Uni auch gut gemeint, gleich vier unterschiedliche Wortmarken wurden angemeldet.

LeibnizShop
Aktenzeichen 3020150452203

Leibnizshop
Aktenzeichen 3020150452211

Leibniz Shop
Aktenzeichen 3020150452238

Leibniz-Shop
Aktenzeichen 3020150452246

Beansprucht wird jeweils ein identischer Schutz für “Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten” in der Klasse 35.
Alle vier Marken sind eingetragen und mit einem Widerspruch behaftet.

Andere, durchaus vergleichbare Marken der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover wurden von Bahlsen nicht angegriffen. So wurde die Wortmarke “Leibniz Fonds” (AZ 3020120172113) widerspruchslos eingetragen.

Amazon Markenregistrierung – nur die Wortmarke zählt

Das Markenserviceblog setzt seine Serie mit Beiträgen zur amazon brand registry fort.
Thema sind diesmal die Markenformen. Denn eine Besonderheit der Amazon Markenregistrierung ist, dass nur Wortmarken akzeptiert werden.

Aber ACHTUNG! Dass eine Wort-/Bildmarke eingetragen wird, führt nicht automatisch dazu, dass die enthaltene Buchstabenfolge oder das Wort auch als Wortmarke mit geschützt sind. Man erhält also keine Wortmarke und eine Bildmarke, sondern nur eine Marke, die aus Wort- und Bildbestandteilen besteht. Vielmehr verhält es sich so, dass die Wort-/Bildmarke eher nicht gewählt werden sollte, wenn das Wort allein als Wortmarke schutzfähig ist. Eine Wortmarke schützt nämlich das Wort abstrakt, ohne dass es auf die grafische Ausgestaltung ankommt. Der Schutzumfang ist demnach für das Wort nicht durch die Grafik eingeschränkt. Bei markenrechtlichen Streitigkeiten stellt die Wortmarke folglich das Nonplusultra dar.

Quelle: Markenserviceblog

Apples Strategie bei Markenanmeldungen

Zu diesem Artikel über die Markenanmeldestrategie von Apple passten die jüngsten Europäischen Anmeldungen des Unternehmens.


Markennummer EM17134933
Anmeldedatum 22.08.2017
Nizzaklasse 09, 42

APPLE CLIPS
Markennummer EM17162041
Anmeldedatum 31.08.2017
Nizzaklasse 09

APPLE PAY CASH
Markennummer EM17162132
Anmeldedatum 31.08.2017
Nizzaklasse 09, 36


Markennummer EM17162231
Anmeldedatum 31.08.2017
Nizzaklasse 09, 36

Quelle: EUIPO