amazon brand registry – Teil 3

Das Markenserviceblog hat den dritten Teil seiner Serie zur Amazon Markenregistrierung veröffentlicht. Diesmal geht es um die geografische Erstreckung des Markenrechts und die Vorteile der Europäischen Marke (Unionsmarke).

Abgesehen von diesem Umweg zur Wortmarke sollten die Amazon-Händler hinsichtlich der EU-Marke aber noch Folgendes bedenken. Es ist zwar schön, eine DE-Marke zu haben, diese sorgt aber nur für den Schutz innerhalb der Grenzen in Deutschland und nicht für das Ausland. Verkaufe ich also meine Waren auch in Österreich, Dänemark, Holland usw., habe ich eine große Lücke. Eine österreichischer Händler könnte meine Wortmarke für Österreich schützen lassen und dann kann ich bei Amazon Österreich nicht mehr verkaufen.

Quelle: Markenserviceblog