Petry oder AfD – Wer war zuerst blau?

Klingt nach Komasaufen, ist aber Politik und Markenrecht. Aktuell gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Wettrennen um die “Blaue Partei”. Gleich drei aktuelle Anträge auf Markenschutz liegen dem Markenamt vor.

Am 14.10.2017 verzeichnete das Markenamt den Antrag von Dr. Frauke Petry unter dem Aktenzeichen 3020172318771.


Beansprucht wird der Schutz in der Klasse 35. Stand heute befindet sich die Marke im Anmeldezustand.

Drei Tage später, am 17.10.2017 ist die Anmeldung der Alternative für Deutschland beim DPMA eingegangen.


Aktenzeichen 3020170264127
Nizzaklasse 16, 25, 35, 41, 45

Die Marke wurde am 10.11.2017 eingetragen und die Widerspruchsfrist beginnt mit Veröffentlichung im Markenblatt am 15.12.2017.

Dritter Bewerber um das Kennzeichen ist Benjamin Joseph Przybylla. Sein Antrag auf Markenschutz für die Wortmarke “Die blaue Partei” erreichte das DPMA am 20.10.2017.
Unter dem Aktenzeichen 3020172325034 wird Schutz begehrt in den Klassen 35, 41, 45. Auch diese Marke befindet sich noch im Anmeldestadium.

Quelle: DPMA

Bereits im September 2017 hat die Alternative für Deutschland folgende Marken angemeldet:


Aktenzeichen 3020170244738
Anmeldedatum 27.09.2017

Die Blauen
Aktenzeichen 3020170244746
Anmeldedatum 27.09.2017

Im Oktober kamen die folgenden Marken hinzu:


Aktenzeichen 3020170264135
Anmeldedatum 17.10.2017


Aktenzeichen 3020170265778
Anmeldedatum 18.10.2017


Aktenzeichen 3020170271069
Anmeldedatum 20.10.2017

Quelle: DPMA

Neue FIFA Marken

Markenanmeldungen der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) vom 01.11.2017:


Aktenzeichen 63667/2017
Nizzaklasse 01, 04, 09, 12, 14, 16, 18, 24, 25, 28, 32, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42, 43


Aktenzeichen 63668/2017
Nizzaklasse 01, 04, 09, 12, 14, 18, 24, 32, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42, 43


Aktenzeichen 63677/2017
Nizzaklasse 01, 04, 09, 12, 14, 16, 18, 24, 25, 28, 32, 35, 36, 37, 38, 39, 41, 42, 43

Quelle: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum