Das DPMA informiert über die 2018er Version der 11. Ausgabe der Nizza-Klassifikation.
Author: Stefan Fuhrken
Inhalt DPMA ergänzt “Missing Link” im Digitalangebot
Ab 1. Januar ermöglicht DPMAdirektPro elektronischen Versand amtlicher Dokumente
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist mit seiner Digitalisierungsstrategie einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Der Probebetrieb des neuen E-Service DPMAdirektPro, der den elektronischen Versand von Bescheiden sowie die elektronische Zustellung von Beschlüssen an die Kunden ermöglicht, wird zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen. Zum 1. Januar 2018 geht das System in die reguläre Anwendung. “DPMAdirektPro war sozusagen das Missing Link in unserer digitalen Bearbeitungskette”, erklärt DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. “Mit dem neuen Service bieten wir ein umfassendes rechtssicheres und medienbruchfreies E-Government-Angebot von der Schutzrechtsanmeldung über die Bearbeitung in elektronischen Akten bis hin zum digitalen Versand amtlicher Dokumente.”
Schon seit 2003 betreibt das Amt mit DPMAdirekt eine digitale Poststelle für elektronisch eingehende Anmeldungen für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Bearbeitet werden Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen seit 2011 und Markenanmeldungen seit 2015 ausschließlich in elektronischen Akten. Beschlüsse, Bescheide und andere Schreiben wurden den Kunden bisher aber noch in Papierform zugestellt. Die Schreiben mussten Unternehmen und Anwaltskanzleien erst einscannen, um sie in ihr jeweiliges Bearbeitungssystem einpflegen zu können. Mit DPMAdirektPro steht nun ein elektronischer Versand zur Verfügung. Fortan können Amt und Kunden ihre Akten vollständig elektronisch führen. “Mit der Erweiterung unserer E-Services um DPMAdirektPro schärfen wir weiter unser Profil als digitale Dienstleistungsbehörde”, betont Cornelia Rudloff-Schäffer.
Der Pilotversuch mit DPMAdirektPro läuft bereits seit April 2017. Dafür bekamen ausgewählte Kunden ein Softwareupdate des bisherigen Systems DPMAdirekt. In der mehrmonatigen Testphase erwies sich die neue IT-Anwendung als vollständig technisch funktionsfähig, stabil, gut bedienbar und benutzerfreundlich.
Um an DPMAdirektPro teilzunehmen, müssen sich die Kunden für den elektronischen Dokumentenversand registrieren. Sie erhalten dann eine PIN, mit der die zusätzlichen Funktionen der Software aktiviert werden. Die bisherigen Teilnehmer müssen nichts zusätzlich unternehmen, sondern können mit dem System wie gewohnt weiterarbeiten. Alle Kunden können den Service fortan nicht nur mit neuen Vorgängen, sondern auch mit ihren Bestandsakten nutzen, wenn sie dies wünschen und beim DPMA beantragen. Selbstverständlich können sie aber auch vollständig oder für einzelne Akten den gewohnten Versandweg mit Papier beibehalten. “Maßgeblich ist immer der Wunsch der Kunden. Sie teilen uns mit, zu welchen Akten sie die Rückantwort in elektronischer oder in Papierform wünschen”, sagt die DPMA-Präsidentin.
Quelle: Pressemitteilung DPMA
Sonntagslinks
Red Bull Bildmarken
Europäische Markenanmeldungen der Red Bull GmbH vom 08.08.2017:
Markennummer 17077281
Nizzaklasse 32
Markennummer 17077462
Nizzaklasse 32
Markennummer 17077471
Nizzaklasse 32
Markennummer 17077496
Nizzaklasse 32
Quelle: EUIPO
Neue Google Marke
Beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum hat die Google LLC am 06.11.2017 die nachfolgende Bildmarke angemeldet:
Aktenzeichen 63851/2017
Nizzaklasse 09, 42
Quelle: IGE
Neuschwanstein heute vor dem EuGH
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die heute anstehende Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof um den Markenschutz für das Kennzeichen “Neuschwanstein”.