Dubai-Schokolade LG Frankfurt lehnt EV ab

Anders als das Landgericht Köln (siehe hier und hier) erließ das LG Frankfurt keine einstweillige Verfügung gegen die Verwendung der Bezeichnung “Dubai-Schokolade” für ein Produkt, das nicht in Dubai produziert wird.

Das Frankfurter Gericht sieht in der Bezeichnung Dubai eine Gattungs- und keine Herkunftsbezeichnung, daher darf die von Lidl vertriebene Schokolade weiter so bezeichnet werden, berichtet die tagesschau.

BPatG kein Markenschutz für “Hauptstadtgöre”

In der Beschwerdesache 29 W (pat) 33/22 gegen die Zurückweisung der Wortmarkenanmeldung ” Hauptstadtgöre ” schloss sich der 29. Senat des Bundespatentgerichts der Auffassung des DPMA an und urteilte:

Das angemeldete Zeichen Hauptstadtgöre ist wegen fehlender Unterscheidungskraft gem. § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zurückzuweisen

Immerhin bleibt der Markeninhaberin die Wort-/Bildmarke

Registernummer 302021020384
Quelle: DPMA

erhalten.

Dubai Schokolade – erste Markeneintragungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA hat die ersten Marken für Dubai Schokolade eingetragen.

Es handelt sich einerseits um die Wortmarke “Rasitoglu Dubai Schokolade” (Registernummer 302024242567) mit Eintragungsdatum vom 26.11.2024, die ihre Unterscheidungskraft aus dem Wortbestandteil “Rasitoglu” zieht.

Andererseits um die Wort-/Bildmarke “PHILIPP KOCH Dubai Schokoladen Likör PISTAZIE & SCHOKOLADE

Registernummer 302024244989
Quelle: DPMA

Unterscheidungskraft gewinnt die Marke primär aus der grafischen Gestaltung.

Verwechslungsfähig?

Sind die nachfolgenden Marken verwechslungsfähig ähnlich?

Anmeldenummer 018469266
Quelle: EUIPO
Registernummer 018052020
Quelle: EUIPO

Mit dieser Frage musste sich das Europäische Gericht befassen (AZ
T?104/24) und entschied zu Gunsten des französischen Fußballverbandes, dass die Marken verwechslungsfähig sein.