Aus den Markenregistern von EUIPO und WIPO. Markeninhaber ist jeweils
Kylian Mbappé Lottin.
Author: Stefan Fuhrken
Markenkicker
Heute erstmals bei der EM im Einsatz
EM-Logos der Spielorte – heute Frankfurt
BPatG Entscheidungspraxis II
Wortmarken
Schutzfähig
Giga Bier für Biere; alkoholfreie Getränke (26 W (pat) 547/22)
LIVEDAB für Druckarbeiten sowie Dienstleistungen im Bereich von Bild-bearbeitungssoftware (25 W (pat) 534/21)
BB5G für elektrische Steckverbinder (30 W (pat) 513/21)
Nicht schutzfähig
NFT für Software; Mobile Apps; Anwendungssoftware
für Mobiltelefone (30 W (pat) 513/21)
IBC für Kehr-, Reinigungs- und Waschmaschinen“, sowie „Sicherungs-,
Sicherheits-, Schutz- und Signalgeräte sowie -ausrüstung (28 W (pat) 508/23)
SALD für Batterien sowie für die Dienstleistungen „Aufladen von Elektrofahrzeugen sowie Erzeugung von Energie (30 W (pat) 527/21)
BASALT BRÄU für Dienstleistungen zur Verpflegung (26 W (pat) 40/20)
STONE BREWING für Biere, nämlich Ale, Pale Ale, Stout etc (26 W (pat) 12/18)
KÖLNER DOM für Druckereierzeugnisse, Juwelierwaren und Sportschuhe ( 25 W (pat) 526/21)
BUDDELNEST für Transportable Hundehütten, Hundekörbe, Hundebetten (26 W (pat) 4/21)
BUDDELMATTE für Transportable Hundehütten, Hundekörbe, Hundebetten (26 W (pat) 3/21)
Heilbronner Brauhaus für Bier und Brauereiprodukte (25 W (pat) 521/21)
KUGELHUPF für Spielwaren (29 W (pat) 512/21)
Klimaunion für Marktforschung, Organisation und Ver-
anstaltung von Konferenzen sowie politische Dienstleis-
tungen (29 W (pat) 502/22)
Bürgerspital für verschiedene Lebensmittel sowie für Beherbergungs- und
Verpflegungsdienstleistungen (25 W (pat) 527/21)
DIGITAL ART MUSEUM für Druckereierzeugnisse und Museumsdienstleistungen (30 W (pat) 60/21)
Quelle: Bundespatentgericht
Rostbratwürstchen ohne Nürnberg
LTO berichtet über die Entscheidung des LG München zur geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) “Nürnberger Rostbratwurst”.
Informationen zu den Schutzrechten geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) findet man auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts.
MontagsMarken 25. KW
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 19.06.2023. An diesem Tag wurden insgesamt 175 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
Quelle: DPMA