DPMA: Fußball und Technik

Der Ball ist rund – und sonst wird alles anders? Zur Europameisterschaft neugestaltet und um viele aktuelle Erfindungen erweitert: In der Onlinegalerie „Fußball und Technik“ zeigt das Deutsche Patent- und Markenamt, wie technische Innovationen den Fußball prägen – und gibt einen Ausblick auf manches, das vielleicht noch kommt.

Pressemitteilung DPMA

Sehenswerte Galerie zum Thema “Fußball und Technik”

Markenkicker Musiala – Magic Musiala

Neben der Wortmarke für seinen Namen hat sich Nationalkicker Jamal Musiala auch die Wortmarke “Magic Musiala” (Registernummer
018787287) als Unionsmarke schützen lasssen.

Die Marke beansprucht mit Priorität vom 02.11.2022 Schutz für Waren der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 32 und Dienstleistungen in den Klassen 35, 41, 43.

Offenbar hatte man bei der Markenanmeldung die Klasse 30 übersehen oder bewusst nicht berücksichtigt, denn am 16.03.2023 wurde eine entsprechende Unionsmarke “Magic Musiala” (Anmeldenummer 018849586) angemeldet.

Die Tatsache, dass die Marke aktuell mit einem Widerspruchsverfahren wegen möglicher Verwechslungsgefahr auf Basis der Wortmarke “Magic” behaftet ist, spricht eher für die These, dass die Klasse 30 bewusst nachgemeldet wurde, um die Hauptmarke nicht durch durch Widersprüche auszubremsen.

“Beyond Chocolate” EuG lehnt Katjes Marke ab

In der Rechtssache T?343/23 weist das Europäische Gericht die Klage der Katjes Fassin GmbH & Co. KG gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO ab.

Katjes hatte die Wortmarke “ Beyond Chocolate” für
Süßwaren; Zuckerwaren; Bonbons; Schokolade; milchfreie Schokolade; Konfekt mit Schokoladengeschmack; Schokoladenimitate; Schokoladenersatzmittel; Schokoladenerzeugnisse; milchfreie Schokoladenerzeugnisse; Schokoladenriegel; milchfreie Schokoladenriegel; Schokoladenkuvertüre; Süßwaren auf Kakaobasis; Bonbons mit Kakao; Kakaoerzeugnisse; Nahrungsmittel auf Kakaobasis angemeldet.

Die Anmeldung wurde vom EUIPO wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Die daraufhin eingelegte Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer ebenfalls zurückgewiesen und die Entscheidung des EUIPO bestätigt.

Gegen diese Entscheidung klagte Katjes vor dem Europäischen Gericht, das die Entscheidungen des EUIPO und der Beschwerdekammer bestätigte und der Marke die Eintragungsfähigkeit versagt.