Umfage zur Entscheidung “COVIDIOT”

Die Beschwerdekammer des EUIPO hat der Wort-/Bildmarke


Anmeldenummer 018288813
Quelle: EUIPO

die Eintragung verweigert. Zum Bericht über die Entscheidung.

Was meinen die MarkenBlog-Leser zur Schutzfähigkeit der Marke "COVIDIOT"?

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EM total – oder auch nicht

Registernummer 302023016114
Quelle: DPMA

Die Marke der Raab TV – Produktion GmbH genießt mit Priorität vom 02.01.2024 Schutz für Waren und Dienstleistungen in den Klassen
9, 16, 18, 21, 25, 28, 32, 33, 38 und 41.

Eine entsprechende Wortmarke (3020230161159) wurde bereits im Dezember 2023 angemeldet und befindet sich noch in Bearbeitung beim DPMA. Eine derartig lange Bearbeitungsdauer ist in der Regel ein Hinweis auf Probleme bezüglich der Schutzfähigkeit der Marke.

Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten

§8 Absatz 2 Nr. 5 schließt Marken von der Eintragung aus,
die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen.

Nachfolgend einige Beispiele von Wortmarken, die seit 2022 vom DPMA auf Basis von §8 Absatz 2 Nr. 5 zurückgewiesen wurden.

Kanax with Attitudes (3020220101994)

ACAB (3020222115348)

KLIMANAZIS (3020222285529)

Cocaine (3020222435326)

PERVERT (3020232364278)

Puck Futin (3020222116522)

metaperverse (3020222415635)

Tittchen (3020220149946)

RICH MOTHERFCKRS (3020232258834)

CORONA-SCHUTZIMPFUNG (3020222027023)

ACAB All Christians Are Blessed (3020232354426)

enness (3020230117702)

Kein Markenschutz für COVIDIOT

Anmeldenummer 018288813
Quelle: EUIPO

Die Beschwerdekammer des EUIPO musste sich mit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Wort-/Bildmarke “COVIDIOT” für die Waren


6 Klemmen aus Metall.

9 Spielsoftware; Mobile Apps.

28 Brettspiele; Spielwaren

befassen. Die Kammer stützte die Auffassung, dass das angefochtene Zeichen einen Verstoß gegen die guten Sitten darstellt und lehnte die Beschwerde ab.

Zur Zusammenfassung der Entscheidung auf der Webseite des EUIPO.

Aufmerksam geworden bin ich auf das Verfahren durch den Bericht von IPKat.