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markenrechtliches Sammelsurium
Ist diese Bildmarke unterscheidungskräftig?
Diese Frage musste die Beschwerdekammer des EUIPO jüngst beantworten und führte dazu aus:
Die Beschwerdekammer ist der Ansicht, dass die angefochtene Bildmarke als Herkunftshinweis wahrgenommen wird, wenn sie als Logo auf Bekleidungsstücken wie Jacken, Hosen, Schuhen oder Kopfbedeckungen wie Baseballkappen oder Mützen (Klasse 25) verwendet wird. Daher hält sie die Marke für unterscheidungskräftig im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b) EUMV (§§ 27-28, 48).
Sie bestätigt, dass die angefochtene Marke weder ein extrem einfaches Zeichen noch eine einfache geometrische Figur ist. Vielmehr sei sie einprägsam und unterscheidungskräftig aufgrund der besonderen Kombination ihrer Bestandteile, nämlich eines schwarzen gebogenen Bogens mit einem weißen Bogen im Inneren, der (teilweise) an die Form eines Bumerangs erinnere (§ 23, 30). Darüber hinaus sei es in der Modebranche üblich, neben Wortmarken auch relativ einfach aussehende Bildmarken, Logos und Symbole zu verwenden, um auf die Herkunft der Ware hinzuweisen.
Übersetzt mit DeepL
fanden schon einmal olympische Spiele in Paris statt. Im Markenregister der Schweiz zeugt diese Marke des IOC von dem Ereignis.
Auch wenn die offizielle Eröffnungsfeier erst morgen stattfinden wird, laufen die ersten Wettkämpfe in Paris bereits und diese Marke wird uns in den nächsten Wochen dauerhaft begleiten.
Die Marke des Comité International Olympique genießt Schutz in allen 45 Waren- und Dienstleistungsklassen.
Sind die beiden oben dargestellten Marken verwechslungsfähig ähnlich?
Die Beschwerdekammer des EUIPO sieht das nicht so und führt dazu aus:
Die Beschwerdekammer bestätigt, dass zwischen den beiden Zeichen keine Verwechslungsgefahr bestehe, da die einzige Ähnlichkeit zwischen ihnen in der Verwendung der Buchstaben „S“ und „J“ bestehe. Ihre unterschiedliche Anordnung, die unterschiedliche Positionierung der Buchstaben in den beiden Zeichen und ihre unterschiedliche Gestaltung, einschließlich unterschiedlicher Schattierungen und Schriftarten, führen jedoch zu einem insgesamt geringen Grad an visueller und klanglicher Ähnlichkeit zwischen ihnen. Es gibt keine begrifflichen Ähnlichkeiten, die diesen Unterschieden entgegenwirken könnten. Solche Unterschiede werden von den maßgeblichen Verkehrskreisen deutlicher wahrgenommen, da die Zeichen kurz sind. Außerdem sind die Verbraucher in der Modebranche daran gewöhnt, stilisierte Marken zu sehen, die aus einem oder zwei Buchstaben bestehen, wenn man bedenkt, dass es sich bei den betreffenden Waren hauptsächlich um Modeartikel wie Modebrillen, Schmuck, Taschen und Bekleidungsstücke handelt, bei denen einzelne Buchstaben oder Kombinationen aus zwei Buchstaben oft den Initialen von Designern oder Abkürzungen von Firmennamen entsprechen. Folglich neigen sie dazu, bei stilisierten Zweibuchstabenmarken stärker auf Unterschiede und den Kontext zu achten
Übersetzung mit DeepL
Quelle: EUIPO
Liebe Promis,
wenn ihr aus nur allzu berechtigten und verständlichen Gründen die Namen eurer Kinder nicht bekanntgeben möchtet, ist es dann wirklich sinnvoll diese als Wortmarken zu schützen und damit in einem öffentlich einsehbaren Register zu veröffentlichen?