Der Münchner Wochenanzeiger berichtet über die Auseinandersetzung zwischen Gruner & Jahr und der Münchner SPD-Bundestagskandidatin Brigitte Meier. Die Plakatgestaltung mit den Slogans „Brigitte – nicht nur für Frauen“, „Eltern – brauchen Unterstützung“, „Capital – für die Kommunen“ waren Gruner & Jahr zu nah an eigene Marken und Titel angelehnt.
Mit überarbeiteten Plakaten ausgestattet, stellte Frau Meier für den Fall ihrer Wahl in den Bundestag eine intensive Beschäftigung mit dem Markenrecht in Aussicht.
Author: Stefan Fuhrken
Deutschlands älteste Marke
Das Markenzeichen der Staatlichen Porzellan-Manufraktur Meissen ist Deutschlands älteste Registermarke.
Am 20. Mai 1875 wurde die Eintragung für die Klassen 05, 09, 11, 19 und 21 mit der Bezeichnung Porzellan-Produkte aller Art beantragt. Seit dem 23. Januar 1895 ist die Marke registriert.
Knappe 20 Jahre – da ist das DPMA heute doch etwas flotter.
Inländische Priorität
muepe.de berichtet über die Endscheidung des OLG Hamburg 3 U 33/03 zur Domain abebooks.com.
1. Wird unter einer von Haus aus kennzeichnungskräftigen Internet-Domain (hier: “www.abebooks.com”) ein Internetmarktplatz in Form einer gewerbsmäßigen Vermittlung des Kaufs und Verkaufs antiquarischer Bücher im Internet betrieben, so ist die Geschäftsaufnahme auch für das Inland prioritätsbegründend, obwohl die Betreiberfirma in Kanada domiziliert und nur englischsprachige Seiten benutzt. Der erforderliche deutliche Inlandsbezug ergibt sich aus dem Geschäftsgegenstand eines typischen Internetmarktplatzes speziell für antiquarische Bücher, der von Haus aus nicht auf ein bestimmtes Land beschränkt ist und auch keine dem internationalen Angebot entgegenstehende Länderkennung enthält.
2. Für den Beginn der Inlandsbenutzungsaufnahme ist nicht nur auf die inländische Beteiligung gewerblicher Antiquariate als zahlende Mitglieder, sondern auch auf Besucherkontakte auf den Internetseiten abzustellen, die vom Inland aus bei dem Internetunternehmen nach antiquarischen Büchern suchen.
“Gina Wild” for sale
Die Bildzeitung berichtet Michaela Schaffrath, ehemals Gina Wild möchte sich von ihrer Pornobusiness Vergangenheit trennen und bietet die Markenrechte an “Gina Wild” zum Verkauf an. Die Marke ist als Europäische Gemeinschaftsmarke unter der Registernummer 1378173 für die Nizzaklassen 09, 16 und 35 geschützt.
Gegen die prioritätsjüngere deutsche Marke (DE30067611) der MME Me, Myself & Eye Entertainment AG ist ein Widerspruch anhängig.
Starbucks ./. Starbock Beer
Der seit zwei Jahren andauernde Streit zwischen der Kaffeekette Starbucks und dem texanischen Barbesitzer Rex Bell ist beendet. Ein Richter entschied, dass Bell das in seiner 60-Sitze Bar in der Ortschaft Galveston ausgeschenkte und als Marke geschützte „Starbock Beer“ auch in Zukunft verkaufen darf. Allerdings nur in seiner Bar berichtet markenbusiness.de